HAUSHALTSAUSSCHUSS DES BUNDESTAGES BESCHLIESST AUFSTOCKUNG DER MITTEL FÜR DIE ZUSÄTZLICHE ALTSCHULDENENTLASTUNG NACH § 6a AHG

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Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich in seiner gestrigen Sitzung mit der Mittelbereitstellung für die zusätzliche Altschuldenentlastung nach § 6a AHG befasst und deren Aufstockung beschlossen. Von den 490 Mio. Euro, die entsprechend der bei der KfW vorliegenden und noch nicht beschiedenen Anträge erforderlich sind, werden 267 Mio. Euro als Verpflichtungsrahmen für die kommenden Jahre in den Bundeshaushalt 2004 aufgenommen. Nach der erklärten Absicht der Regierungsfraktionen soll ein weiterer Verpflichtungsrahmen in Höhe von 200 Mio. Euro in den Bundeshaushalt 2005 eingestellt werden. Noch nicht entschieden ist durch die Bundesregierung, ob die Koch-Steinbrück-Vorschläge zur Subventionskürzung (2004: 4 Prozent / 2005 8 Prozent / 2006 12 Prozent) auf die kassenmittelmäßigen Haushaltsansätze für die zusätzliche Altschuldenentlastung Anwendung finden oder die entsprechenden Subventionskürzungen aus anderen Titeln erbracht werden. Mit dem durch den Haushaltsausschuss getroffenen Beschluss konnte ein erster wichtiger Erfolg in der Mittelaufstockung für die zusätzliche Altschuldenentlastung erreicht werden. Mit den jetzt gesicherten Mitteln ist die Voraussetzung gegeben, einen wesentlichen Teil der noch nicht beschiedenen Anträge positiv zu bescheiden.