HARTZ IV: UMZUG MUSS NICHT SEIN

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Mit dieser Überschrift betitelte die Märkische Allgemeine Zeitung kürzlich einen Artikel, der unter Beweis stellt, dass es auch Beispiele für einen vernünftigen Umgang mit den Kosten für Unterkunft und Heizung von ALG II-Empfängern gibt. In ihm gibt Bernd Lüdemann, Leiter des neuen Amtes für Arbeitsmarkt, für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin Entwarnung. Er kenne höchstens eine Handvoll Fälle, in denen eine Wohnung nicht angemessen sein könnte. Bei fast 9.000 Betroffenen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin seien dies aber die absoluten Ausnahmen. Schreiben mit einer Umzugsaufforderung habe er bisher nicht versendet. Viele Briefe, so die Zeitung weiter, werde es auch künftig nicht geben, selbst, wenn eine Wohnung zu groß sei, die betroffenen Mieter dürften wenig Chancen haben, eine kleinere Wohnung zu finden. In dem Zusammenhang kommt Gabriele Schuster, Geschäftsführerin der Kyritzer Wohnungsbaugesellschaft mbH zu Wort. Zur Zeit hätte sie in Kyritz lediglich eine Einraumwohnung zur Verfügung, die sie anbieten könne. Bei ihr hätten sich bislang auch noch keine von Hartz IV Betroffene auf der Suche nach einer kleineren Wohnung gemeldet. Das bestätigen auch Rosemarie Baatz, Geschäftsführerin der Wohnungsbaugesellschaft Neustadt/Dosse GmbH und Rolf Eggeling, Geschäftsführer der Wusterhausener Wohnungsbaugesellschaft mbH.