Der BBU hat sich im August dieses Jahres an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz des Landes Berlin gewandt und auf die offenen Fragen hingewiesen, die sich im Zuge der Einführung des Arbeitslosengeldes II (HARTZ IV) für die Wohnungswirtschaft ergeben. Die zuständige Staatssekretärin ist nun in einem Schreiben an den BBU auf diese Fragen eingegangen.
In ihrem Antwortschreiben geht die Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz auf die Befürchtungen der zukünftigen Empfänger des Arbeitslosengeldes II (ALG II) ein, aufgrund der im Sozialhilferecht geltenden Angemessenheitskriterien für Wohnraum aus ihren Wohnungen ausziehen zu müssen. Um diesen Befürchtungen entgegenzutreten, sollen bei der erstmaligen Bewilligung von Leistungen im Rahmen des ALG II die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung anerkannt werden. Dazu werde der Senat eine entsprechende Übergangsregelung treffen. Darüber hinaus sollen - so die Staatssekretärin in ihrem Schreiben - die im Zusammenhang mit der Berücksichtigung der Kosten für Unterkunft und Heizung aufgeworfenen einzelnen Sachverhalte im Zuge der Erarbeitung von neuen Ausführungsvorschriften „AV Unterkunft“ eine Lösung erfahren. Die Umsetzung der Regelungen zu HARTZ IV im Land Berlin, biete die Chance, Regelungen, die sich schon in der Vergangenheit als nicht mehr sachgerecht oder praktikabel erwiesen hätten, zu verändern, abzuschaffen oder ganz neu zu fassen. In die Erörterungen zu diesem Projekt werde auch der BBU eingebunden.