In einem Informationsschreiben teilte der Landkreis Uckermark rund 3.000 Empfängern von Arbeitslosengeld II vorsorglich mit, sich um eine billigere Wohnung zu bemühen.
Nach Auffassung des BBU zeugt es von wenig Fingerspitzengefühl, wenn im Landkreis Uckermark „vorsorglich“ 3.000 Empfänger vom Arbeitslosengeld II mit einem Schreiben des Landrates den Hinweis erhalten, sich vorsorglich um billigere Wohnungen zu bemühen. Dies ist auch deshalb völlig unverständlich, weil die Bemessungsgrundlage für die zulässigen Wohnkosten noch nicht abschließend geklärt werden konnte.Der BBU hat auch dem Landkreis Uckermark rechtzeitig kompetente Unterstützung bei der Ermittlung von Daten für die Festsetzung der zulässigen Wohnkosten angeboten. Diese wurde erst im Dezember angenommen. Gegenwärtig stellen die BBU-Mitgliedsunternehmen Daten der regionalen Wohnungsteilmärkte zusammen, damit die Forderung des Gesetzgebers erfüllt werden kann, die Angemessenheit der Wohnkosten zu beurteilen. Bekanntlich hängt diese von den individuellen Verhältnissen des Einzelfalles, der Zahl der vorhandenen Räume, dem örtlichen Mietniveau und den Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarktes ab. Nicht minder unverständlich sind die Regelungen im Landkreis Potsdam Mittelmark. Dort hat man bereits im Dezember als erster Landkreis in Brandenburg öffentlich gemacht, dass die Kosten der Unterkunft und Heizung als Beitrag zur Konsolidierung des defizitären Haushaltes genutzt werden sollen. Dort wurden die Wohnraumbemessungsgrenzen reduziert und eine einheitliche Warmmiete für den gesamten Landkreis festgelegt. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat das Angebot des BBU und seiner Mitgliedsunternehmen bisher nicht genutzt, analytische Daten zur konkreten Wohnungsmarktsituation in die Auswertungstätigkeit einzubeziehen.Der BBU und seine Mitgliedsunternehmen verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Unterbringung und Betreuung von Sozialhilfeempfängern und Beziehern geringerer Einkommen. Die Mitgliedsunternehmen haben es bisher erfolgreich verstanden, die Integration dieser Menschen in die Wohngebiete und Wohnanlagen zu erreichen. Sie haben damit nicht nur einen erheblichen Beitrag zum sozialen Frieden in den Städten und Gemeinden Brandenburgs geleistet, sondern die Kommunen von einem erheblichen Teil ihrer sozialen Betreuungsleistungen entlastet. In Anlehnung an diese und andere bisher landesweit gesammelte Erfahrungen in der Vorbereitung der Umsetzung von HARTZ IV betont der BBU erneut: Wer sich von der individuellen Beurteilung der Wohnsituation der Betroffenen und des örtlichen Wohnungsmarktes verabschiedet, entwurzelt bewusst die Menschen, die wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden sollen. Wer mit dem Argument der Kassenlage ein Vermietungssegment unterhalb des Mietniveaus für den sozialen Wohnungsbau etablieren will, tritt eine Lawine los, die auf die Verursacher zurückschlagen wird. Die Folgen für die Wohnungsunternehmen und insbesondere für die Kommunen werden gravierend sein. Die entstehenden Kosten sind dann um ein Vielfaches höher. Zudem, und das zeigen alle bisherigen Erfahrungen, sind derartige Wohnungen kaum verfügbar. Die BBU-Wohnungsunternehmen werden sich nicht in „Geiselhaft“ für HARTZ IV nehmen lassen. Sie stehen weder für willkürliche Mietsenkungen zur Verfügung, noch werden sie gesetzliche Regelungen außer Kraft setzen. Aus der Unternehmenspraxis ist bekannt, dass mit sinkendem Einkommen die Fähigkeit und Bereitschaft der Mieter zur pünktlichen Mietzahlung drastisch eingeschränkt wird. Wer Sparmaßnahmen vorsieht, trägt direkt dazu bei, Räumungen und Obdachlosigkeit zu produzieren. Unnötig provozierte Umzüge führen nicht nur zu Folgekosten bei den Kommunen, die diese Umzüge schließlich finanzieren müssten. Die Folgen, die beispielsweise mit weiteren Schulwegen, geringerer Flexibilität der Betroffenen und dem Herausreißen aus sozialen Bindungen verbunden sind, wirken sich keinesfalls förderlich auf den sozialen Frieden in den Kommunen aus. Der BBU wird auch zukünftig allen Entscheidungsträgern in den Landkreisen und kreisfreien Städten anbieten, die Erfahrungen der BBU-Mitgliedsunternehmen bei der Integration aller Schichten der Bevölkerung und ihre Kenntnisse der örtlichen Wohnungsmarktlage nutzbar zu machen, um so für alle Beteiligten vernünftige und kostengünstige Lösungen zu erreichen. Bisherige Erfahrungen in einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg belegen, dass das möglich ist.