Das Bundesinstitut für Bau,- Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Praxishilfe „Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Mietspiegeln“ veröffentlicht. Die Publikation führt Schritt für Schritt durch die Erstellung eines Mietspiegels und gibt konkrete Handlungsempfehlungen zur Ausschreibung, Erhebung, Berechnung und Dokumentation von Mietspiegeln.
Sie richtet sich damit sowohl an kommunale Stellen, als auch an kommerzielle und kommunale Mietspiegelersteller sowie interessierte Fachleute. Anlass zur Erstellung der Publikation war die im Juli 2022 in Kraft getretene Reform des Mietspiegelrechts. Dabei wurden erstmalig die maßgeblichen wissenschaftlichen Grundsätze zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel in einer Mietspiegelverordnung konkretisiert. Für einfache Mietspiegel wurden neue Dokumentationspflichten formuliert.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Mehr als die Hälfte aller Haushalte in Deutschland sind Mieterhaushalte. Um die Menschen vor überzogenen Neuvertragsmieten und Mieterhöhungen zu schützen, sind gute Mietspiegel daher unerlässlich. Mit den Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Mietspiegeln bieten wir eine umfangreiche Arbeitshilfe für die Erstellung - insbesondere qualifizierter - Mietspiegel an. Denn diese schaffen eine Transparenz, von der Mieter und Vermieter gleichermaßen profitieren. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag auch vereinbart, dass qualifizierte Mietspiegel für Gemeinden über 100.000 Einwohner verpflichtend sein sollen.“
Von 82 Gemeinden über 100.000 Einwohner haben derzeit 55 Gemeinden (67%) einen qualifizierten Mietspiegel, weitere 27 Gemeinden (33%) einen einfachen Mietspiegel. Weitere Informationen zum Thema Mietspiegel und einen Link zum Download der „Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Mietspiegeln“ finden Sie hier:
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen