Bei der Grundsteuerreform arbeiten der Städte- und Gemeindebund Brandenburg und die Finanzverwaltung eng zusammen, wie das Landesfinanzministerium am 22. September 2021 mitgeteilt hat. Zum Auftakt findet eine Reihe von Regionalkonferenzen statt, bei der der Städte- und Gemeindebund und das Finanzministerium die Kommunen über die konkrete Umsetzung der Grundsteuerreform informieren. Die Auftaktveranstaltung fand heute im ehemaligen Kloster St. Pauli in Brandenburg an der Havel statt. Die Teilnehmer wurden durch Oberbürgermeister Steffen Scheller begrüßt. Bei den Regionalkonferenzen werden die einzelnen Umsetzungsschritte von Fachleuten der Finanzverwaltung mit den Verwaltungschefs der Städte, Gemeinden und Ämter besprochen. Immerhin müssen circa 1,8 Millionen Grundstücke im Land Brandenburg neu bewertet werden.
Im Rahmen der Auftaktveranstaltung erklärte der Geschäftsführer der Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Jens Graf: „Die Grundsteuer ist mit derzeit jährlich rund 290 Millionen Euro eine wichtige und zugleich stabile Einnahmequelle der brandenburgischen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger. Die Umstellung des Erhebungssystems soll aber in den Städten und Gemeinden jeweils aufkommensneutral erfolgen. D. h. die Reform soll nicht zu höheren Einnahmen der Kommunen führen.“
Brandenburgs Finanzstaatssekretär Frank Stolper betonte, dass es wichtig war, dass sich im Land Brandenburg die Landesregierung mit Unterstützung der Kommunalen Spitzenverbände für die Umsetzung des wertabhängigen Bundesmodells entschieden hat. „Im Vordergrund stand und steht die verfassungsfeste Sicherung der Einnahmen aus der Grundsteuer für die Kommunen. Mit der Fortführung des bisherigen wertorientierten Systems bei Grundstücken und Gebäuden im Bundesmodell ist dies am ehesten gewährleistet. Denn das Verfassungsgericht hat nicht das System als solches in Frage gestellt, sondern die unterbliebenen Aktualisierungen der Werte. Die Erhebung auf Basis eines wertabhängigen Modells ist am verlässlichsten geeignet, die Grundsteuer als konstante Einnahmequelle der Kommunen in Brandenburg zu erhalten.“