Unter diesem Titel stellte das Finanzministerium des Landes Brandenburg kürzlich fest, dass der Landtag das Gesetz über die Investitionsbank des Landes verabschiedet hat und mit ihm die Aufgaben der ILB entsprechend der Vorgaben der EU-Kommission präzisiert wurden.
Die vom Parlament beschlossene Änderung sei notwendig und wichtig für die weitere strukturelle Entwicklung im Land, so die Finanzministerin. Mit ihr könne die ILB ihre bisherige Fördertätigkeit in allen Bereichen fortführen. Es sei die Möglichkeit genutzt worden, auch in Zukunft staatliche Haftungsgarantien für die ILB und damit zu Gunsten des Fördergeschäftes einzusetzen. Damit könne die Investitionsbank die Fördermittel auch weiterhin vergleichsweise günstig am Kapitalmarkt refinanzieren. Diese gesetzliche Anpassung gilt auch für die übrigen rechtlich selbständigen Förderinstitute in Deutschland, während bei Landesbanken und Sparkassen die staatliche Garantien Mitte nächsten Jahres wegfielen. Den Förderinstituten habe Brüssel einen Sonderstatus zugebilligt unter der Voraussetzung, dass ihre Aufgaben konkret im Gesetz definiert werden. Diese Voraussetzung sei durch das Gesetz erfüllt würden.