Am 24. März 2004 fand die Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung vor dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landtages Brandenburg statt. Alle Vertreter äußerten heftige Kritik am vorgelegten Gesetzentwurf.
Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Brandenburgischen Denkmalrechtes ist am 21. Januar 2004 vom Kabinett beschlossen worden und wird derzeit im Landtag beraten. Zur Anhörung am 24. März hatte der Ausschuss Vertreter des Städte- und Gemeindebundes, des Landkreistages, der Denkmalpflege, der Architekten und Ingenieure, des Förderkreises alter Kirchen, von Haus & Grund Brandenburg und – nach erheblicher Intervention - des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen um Stellungnahme gebeten. Der BBU empfiehlt dem Landtag eine umfassende Überarbeitung des Gesetzentwurfes, da er nicht geeignet ist, zur Lösung der im Strukturwandel begründeten Probleme des Landes Brandenburg beizutragen. Nach unserer Auffassung konserviert der Gesetzentwurf die bisherige Praxis und lässt keinerlei Signale für neue Wege im Denkmalschutz erkennen. Die vorgetragenen Stellungnahmen stimmten inhaltlich in folgenden Aussagen überein:Der Gesetzentwurf nimmt keine Rücksicht auf die Probleme des Stadtumbaus.Das geplante nachrichtliche Eintragungsverfahren verschlechtert die Rechtsposition der Denkmaleigentümer erheblich.Der Gesetzentwurf nimmt keine Rücksicht auf die haushaltsmäßige Situation des Landes Brandenburg.Der Entwurf des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes wird nicht dem Interessenausgleich zwischen dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des Eigentums und dem Denkmalschutz gerecht.Die Verlagerung von Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde auf das Landesdenkmalamt trägt nicht zum Bürokratieabbau bei.In allen Stellungnahmen wurde deutlich, dass es aufgrund der leeren Kassen im Land Brandenburg unumgänglich ist, nur noch wirklich schutzwürdige Objekte unter Denkmalschutz zu stellen. Denkmalschutz ohne ausreichende Förderung stellt für Bauherren oftmals eine hohe Hürde dar, die die wirtschaftliche Sanierung und Nutzung der Objekte be- oder gar verhindert. Deshalb ist zu befürchten, dass überzogene Denkmalschutz-Anforderungen zum weiteren Verfall der Innenstädte beitragen und den Abbau weiterer Arbeitsplätze befördern.Die Verbände der Wirtschaft und der Ingenieure beabsichtigen, ihre Aktivitäten für eine realitätsgerechte Verbesserung des Denkmalschutzes im Land Brandenburg zu koordinieren.Die Stellungnahme des BBU steht über Faxabruf zur Verfügung. Die Nummer entnehmen Sie bitte dem aktuellen Faxabruf-Inhaltsverzeichnis. Sie können diese auch über Internet im PDF-Format abrufen. Hierfür benötigen Sie das Acrobat Plug-In. 7 - bbg denkmalschutz anlage.pdf
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