Mit dem Gesetz zur rechtlichen Verselbständigung der Investitionsbank Berlin wird die IBB aus der Landesbank Berlin und damit aus der Bankgesellschaft herausgelöst und verselbständigt. Das durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Mai dieses Jahres beschlossene Gesetz ist nunmehr veröffentlicht worden.
Das Gesetz zur rechtlichen Verselbständigung der Investitionsbank Berlin vom 25. Mai 2004 sieht vor, dass die Investitionsbank Berlin als Anstalt der Landesbank Berlin mit Ablauf des 31. August 2004 aus dem Vermögen der Landesbank abgespalten und auf die nach Maßgabe dieses Gesetzes errichtete Investitionsbank Berlin übertragen wird. Hierdurch wird die in die Landesbank integrierte Förderbank des Landes Berlin rechtlich wieder verselbständigt. Die Investitionsbank Berlin war als Teil der Landesbank vor allem für die Förderprogramme beim Wohnungsbau zuständig. Nachdem eine Neuauflage von Förderprogrammen im Wohnungsneubau und für den Wohnungsbestand derzeit nicht mehr vorgesehen ist, soll sich die Investitionsbank Berlin insbesondere um die Förderung der Ansiedlung von neuen Firmen in Berlin kümmern und diese begleiten. Das Gesetz steht Mitgliedsunternehmen über Faxabruf zur Verfügung. Die Nummer entnehmen Sie bitte dem aktuellen Faxabruf-Inhaltsverzeichnis. Sie können diese auch über Internet im .pdf-Format abrufen. Hierfür benötigen Sie das Acrobat Plug-in. Gesetzestext
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30662_11-gesetz_recht_verselbstaendi
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