Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 17. Oktober 2024 nach zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der „Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts“ verabschiedet. Der Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hatte am 16. September 2024 bereits der Vorlage des Senats zugestimmt. Die Anstalt soll künftig den Namen „Sicheres Wohnen – Beteiligung, Beratung, Prüfung – Anstalt öffentlichen Rechts“ tragen und bekommt zusätzliche Aufgaben im Bereich Mieterschutz. So sollen zukünftig auch Mieter*innen, die nicht bei den Landeseigenen wohnen, in Fragen der Einhaltung von Mietpreisregelungen beraten und unterstützt werden. Die Aufgaben zur Begleitung der Mieterräte und Mieterbeiräte der Landeseigenen bleiben unverändert erhalten.
Aus Sicht des BBU ist die ebenfalls angedachte Straffung der Organisationsstrukturen ausdrücklich zu begrüßen. Inwiefern das erweiterte Aufgabenspektrum leistbar ist, bleibt allerdings abzuwarten. Bereits heute gibt es zahlreiche Beratungsangebote bei den Berliner Bezirken und den verschiedenen Mietervereinen, sodass der Mehrwehrt aus der Aufgabenerweiterung noch nicht ganz erkennbar ist.
Quelle: BBU