GEBÜHRENFREIHEIT FÜR EINTRAGUNGEN INS GENOSSENSCHAFTSREGISTER ABGESCHAFFT

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Durch das Handelsregistergebühren-Neuordnungsgesetz wird die Gebührenfreiheit für Eintragungen ins Genossenschaftsregister abgeschafft. Das Gesetz ist am 7. Juli 2004 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Der BBU hat zuletzt am 12. Mai 2004 über das Gesetzgebungsverfahren berichtet.Am 7. Juli 2004 ist das „Gesetz zur Neuordnung der Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen“ (Handelsregistergebühren-Neuordnungsgesetz – HRegGebNeuOG) im Bundesgesetzblatt I Nr. 32 S. 1410 verkündet worden. Es führt die Umstellung von bisher wertbezogenen zu aufwandsbezogenen Gebühren in Handels- und Partnerschaftsregistersachen ein und schafft die bisherige Gebührenfreiheit für Eintragungen in das Genossenschaftsregister ab. Die Höhe der Gebühren für die Eintragungen in das Register wird in einer durch das Bundesministerium der Justiz zu erlassenden Rechtsverordnung geregelt. Die Ermächtigungsgrundlage hierzu findet sich in § 79a der Kostenordnung, die am 8. Juli 2004 in Kraft getreten ist. Im Übrigen tritt das Handelsregistergebühren-Neuordnungsgesetz am 1. Dezember 2004 in Kraft.Der Gesetzestext liegt im Internet über .pdf-Format vor. Hierzu wird das Acrobat Plug-In benötigt. Gesetzestext aus Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 32, S. 1410 ff.

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FFFA_15-04%20gebuehrenfreiheit
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