Gebäudeenergiegesetz: BID-Appell an Bundesregierung / Forderung nach Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit

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In ihrer Position zur Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom 4. September 2023 appelliert die BID an die Bundesregierung und stellt Änderungsforderungen auf. Die Novelle des GEG soll am 8. September 2023 vom Bundestag beschlossen werden und am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Die BID fordert die Erhöhung bzw. eine Erweiterung des Fördergegenstandes bei: der Grundförderung für Heizungen, bei Einkommensbonus und Klima-Geschwindigkeitsbonus sowie bei maximalen Förderkosten für Heizungen und degressiver Ausgestaltung. Weiterhin fordert die BID die Erhöhung der Kappungsgrenze von 0,50 EUR/m² pro Monat auf 1 EUR/m² pro Monat für Mieterhöhungen nach Austausch der Heizungsanlage.

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  • BID-Schreiben an MdB (siehe Kasten unten) 
  • BID Medieninformation https://www.bid.info/medieninformationen
     

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