GDW WENDET SICH AN VERMITTLUNGSAUSSCHUSS WEGEN ZUSÄTZLICHER TEILENTLASTUNG VON ALTSCHULDEN

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Nach Abstimmung mit seinen ostdeutschen Mitgliedsverbänden hat sich der GdW wegen der Mittelbereitstellung für die zusätzliche Altschuldenentlastung leerstandsbetroffener Wohnungsunternehmen mit einem Schreiben an die Mitglieder des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag gewandt. Der Vermittlungsausschuss wird sich am 14. Januar 2004 mit dem Bundeshaushalt 2004 befassen. Der Bundesrat hatte am 19. Dezember 2003 beschlossen, den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel anzurufen, den Haushalt 2004 - ausgehend von Beschlüssen zum Haushaltsbegleitgesetz - grundlegend zu überarbeiten. In seinem Schreiben weist der GdW darauf hin, dass das Haushaltsbegleitgesetz nunmehr eine Einsparung von 30 Prozent bei der Eigenheimzulage vorsehe. Damit seien die Voraussetzungen geschaffen, dass entsprechend den Absprachen zwischen den Regierungsfraktionen und den beteiligten Ministerien 25 Prozent des Einsparvolumens insbesondere für die dringend erforderliche Aufstockung der Altschuldenhilfe nach § 6a AHG bereit gestellt werden. Die Mitglieder des Vermittlungsausschusses werden darum gebeten, sich für eine ausreichende Mittelausstattung für die zusätzliche Teilentlastung nach § 6a AHG und die kurzfristige Bereitstellung der Mittel einzusetzen. Wenn die Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern, die durch hohe Leerstände ohnehin in ihrer Existenz gefährdet seien, nicht von den Altschulden für die abgerissenen Objekte entlastet würden, drohe vielen von ihnen das wirtschaftliche Aus. Der gerade erst angelaufene Stadtumbau in den neuen Ländern würde dadurch ins Stocken geraten, wenn nicht gar zum Erliegen kommen.