GDW: ENERGIEPASS KOSTET JÄHRLICH BIS ZU 500 MIO. EURO

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"Mit Sorge beobachten die Wohnungsunternehmen den Feldversuch der dena Deutsche Energieagentur zur Erprobung eines Energiepasses. Es besteht der begründete Verdacht, dass dieser Feldversuch statt objektive Entscheidungsgrundlagen zu liefern, die Einführung eines bedarfskennwertbasierten Energiepasses für den Gebäudebestand vorwegnehmen will." sagte GdW-Präsident Freitag bei der Eröffnung der ersten GdW-Konferenz "Energieausweise" in Berlin. "Mit Sorge beobachten die Wohnungsunternehmen den Feldversuch der dena Deutsche Energieagentur zur Erprobung eines Energiepasses. Es besteht der begründete Verdacht, dass dieser Feldversuch statt objektive Entscheidungsgrundlagen zu liefern, die Einführung eines bedarfskennwertbasierten Energiepasses für den Gebäudebestand vorwegnehmen will.“ sagte GdW-Präsident Freitag bei der Eröffnung der ersten GdW-Konferenz "Energieausweise" in Berlin.Ein solches Vorhaben lehne der GdW mit aller Entschiedenheit ab. Dieser bedarfskennwertbasierte Energiepass sei völlig ungeeignet, die gewünschten Informationen und eine Transparenz für den Gebäudebestand herzustellen. Weder seien die Berechnungsannahmen realitätsnah, noch lasse sich ein solcher Energiepass mit vertretbarem Aufwand erarbeiten. Der GdW rechne mit Kosten zwischen 150 und 500 Mio. Euro allein im Jahr 2006, wenn der bedarfskennwertbasierter Energiepass eingeführt werden sollte. Diese Kosten entstünden, um die durch Fluktuation und Verkauf von Wohnungen benötigten ca. zwei Mio. Energiepässe erstellen zu lassen. "Dieser Aufwand steht in keinem Verhältnis zum angestrebten Ziel, mehr Transparenz bei den Energieverbräuchen zu schaffen", sagte Freitag.Der GdW und seine Verbände seien der Auffassung, dass die vorhandenen Regelungen der im Jahr 2002 in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung ausreichten, um dem Ziel der wirtschaftlichen Energieeinsparung und Klimaschonung nachzukommen. Der GdW unterstütze deshalb das Vorhaben der Bundesregierung, für den Gebäudebestand Kennwerte auf der Basis realer Energieverbräuche zu ermitteln und zu kommunizieren. Damit erhielten  die Wohnungsunternehmen eine Möglichkeit, besondere Energieeinsparpotenziale in ihrem Bestand festzustellen und den Nachweis für den Erfolg energetischer Sanierungsmassnahmen zu erbringen. Für die Energieausweise, wie sie die EU-Richtlinie fordert, seien ausschließlich verbrauchskennwertbasierte Energieausweise sinnvoll. Diese Ausweise können kostengünstig z. B. von den Heizkostenabrechnungsunternehmen oder im Rahmen des Betriebskosten-Benchmarkings erstellt werden."Es darf nicht passieren, dass ein Energieausweis den vorhandenen Bestand diskriminiert. Der ab 2006 zur Umsetzung der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie einzuführende Energieausweis muss die mietrechtlichen Regelungen berücksichtigen und darf ausschließlich der Information dienen. Im Mietwohnungsbestand müssen Mietminderungsansprüche dann ausgeschlossen sein, wenn das Gebäude den bei Errichtung geltendenVorschriften entsprochen hat.", sagte Freitag.