Am 12. November wurde der Gesetzesentwurf vom federführenden Ausschuss im Abgeordnetenhaus beschlossen. Voraussichtlich in der ersten Plenarsitzung im Dezember 2024 wird über das Schneller-Bauen-Gesetz in zweiter Lesung abschließend erörtert und abgestimmt. Der BBU begrüßt, dass Berlin mit dem Gesetz weiter auf Kurs bleibt, das Bauen in der Bundeshauptstadt schneller und zielgerichteter zu machen. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen kündigte unterdessen eine rechtliche Überprüfung des Gesetzes an.
"Unsere Fraktion wird nach Beschluss des Gesetzes prüfen, ob wir das Landesverfassungsgericht damit befassen", kündigte der baupolitische Sprecher Andreas Otto an. Anlass für die Überprüfung ist laut Otto die vorgesehene verschärfte Eingriffsregelung für den Senat gegenüber den Bezirken bei Vorhaben ab 50 Wohnungen. Bisher lag die Grenze für das besondere Eingriffsrecht bei 200 Wohneinheiten.
Alle Infos, warum das Gesetz und die untergesetzlichen Maßnahmen so wichtig für Berlin sind sowie Fragen & Antworten zum Gesetzesentwurf unter: https://schnellerbauen.berlin/
Quelle: BBU, Berliner Morgenpost
Ansprechpersonen
Besonderer Vertreter und Bereichsleiter