EUROPÄISCHE KOMMISSION HAT NACHFRAGEN ZUR GRUNDERWERBSTEUERBEFREIUNG

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Der Bundesrat hat am 13. Februar 2004 das Gesetz zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern verabschiedet, nachdem der Bundestag dem Gesetz bereits am 11. Dezember 2003 zugestimmt hatte. Da die Grunderwerbsteuerbefreiung nach Auffassung der Bundesregierung der Genehmigung durch die Europäische Kommission bedarf, hat das Bundesfinanzministerium schon im Januar 2004 diese Genehmigung beantragt. Die EU-Kommission hat jetzt Nachfragen zu der geplanten Steuerbefreiung an die Bundesregierung gerichtet. Wie der BBU auf Nachfrage durch das Bundesfinanzministerium informiert wurde, hat das Ministerium am 20. Februar 2004 Nachfragen der EU-Kommission zum Antrag auf Genehmigung der Grunderwerbsteuerbefreiung erhalten. Daraus geht hervor, dass die Kommission erheblichen Erläuterungsbedarf zur Notwendigkeit der Steuerbefreiung hat. Zur Beantwortung der Nachfragen beabsichtigt das Ministerium die Bundesländer anzuschreiben. Die EU-Kommission hat für die Beantwortung ihrerseits einen Termin bis zum 16. März 2004 gesetzt. Verfahrensmäßig ist davon auszugehen, dass dann die EU-Kommission erneut zwei Monate Zeit für die Bescheidung des Genehmigungsantrages hat. Der BBU wird sich umgehend an die Landesregierungen Brandenburg und Berlin wenden, um gegebenenfalls zu einer raschen Beantwortung des aufgegebenen Fragenkatalogs beizutragen.