EU-KOMMISSION PRÜFT STAATLICHE FINANZIERUNG DER UMSTELLUNGSKOSTEN FÜR DVB-T IN DEUTSCHLAND

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Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MaBB) fördert die Einführung und Entwicklung des Digitalen Terrestrischen Fernsehens (DVB-T) in Berlin-Brandenburg. Um den Umstellungsprozess zu erleichtern, hat die MaBB den privaten Rundfunkgesellschaften einen Ausgleichsbetrag unter der Bedingung gezahlt, dass sie ein Netz von T-Systems benutzen. T-Systems ist eine Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG (DTAG). Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MaBB) fördert die Einführung und Entwicklung des Digitalen Terrestrischen Fernsehens (DVB-T) in Berlin-Brandenburg. Um den Umstellungsprozess zu erleichtern, hat die MaBB den privaten Rundfunkgesellschaften einen Ausgleichsbetrag unter der Bedingung gezahlt, dass sie ein Netz von T-Systems benutzen. T-Systems ist eine Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG (DTAG). Auf eine Beschwerde der ANGA Verband Privater Kabelnetzbetreiber hat die EU-Kommission diese Ausgleichszahlung geprüft. Wie die Kommission nunmehr mitteilt, wird vermutet, dass es sich dabei um staatliche Beihilfen sowohl für die privaten Rundfunkge-sellschaften als auch T-Systems, den Betreiber des DVB-T-Netzwerks, handelt. Folglich habe die Kommission beschlossen, ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten. Die Eröff-nung des Verfahrens lässt das Ergebnis dieser Prüfung unberührt.Die Bedenken der Kommission richten sich demnach in erster Linie auf den Vorteil für T-Systems. Die Maßnahme ermögliche es T-Systems, einen neuen Dienst anzubieten, ohne von den Rundfunkgesellschaften Gebühren einzufordern, die die gesamten Investi-tionskosten decken. Da es sich bei DVB-T um eine Technologie handele, die mit dem digitalen Kabelfernsehen (DVB-C) und Satellitenfernsehen (DVB-S) in Wettbewerb stehe, schafft die Maßnahme möglicherweise ungleiche Bedingungen zum Nachteil der Kabel-netz- und Satelliten-Betreiber.Die DTAG erhielt die DVB-T-Frequenzen im Wege eines Zuteilungsverfahrens; sie wurde im Gegenzug verpflichtet, das DVB-T-Netz auszubauen und übertrug diese Aufgabe ihrer Tochtergesellschaft T-Systems. Die Rundfunkgesellschaften zahlen eine Gebühr an die DTAG, während T-Systems ihre TV-Signale über das DVB-T-Netz an die Endverbraucher sendet.Bei dem Vorgang handelt es sich um die erste Prüfung der Finanzierung einer DVB-T-Infrastruktur. Ihr kommt besondere Bedeutung zu, da das Berliner Modell der Umstel-lungsfinanzierung auch in mehreren anderen Bundesländern zur Anwendung kommen könnte. Unter anderem hat Nordrhein-Westfalen bereits eine Variante des Berliner Mo-dells angenommen. Die Auswirkungen der Maßnahme gehen somit über die Grenzen Berlin-Brandenburgs hinaus.Außerdem wird auch in anderen Mitgliedstaaten die Umstellung vom analogen auf das digitale terrestrische Fernsehen ins Auge gefasst. Dieser Übergang sollte der in einer früheren Mitteilung über den Übergang vom analogen zum digitalen Rundfunk dargeleg-ten politischen Linie der Kommission entsprechen. Die Maßnahmen der Mitgliedstaaten dürfen danach nicht diskriminierend wirken und sollten technologisch neutral sein, um Investitionen in alternative Netzwerke nicht zu gefährden.