ERHÖHUNG DER FERNWÄRMEPREISE IN FRANKFURT: SOLLEN ALLEIN DIE NUTZER DIE ZECHE FÜR EIN ÜBERDIMENSIONIERTES HEIZKRAFTWERK ZAHLEN?

PDF
Pünktlich zum Einsetzen der ersten Dauerfröste müssen die Frankfurter seit dem 1. Januar für eine gut beheizte Wohnung tiefer in die Tasche greifen. Der monatliche Grundpreis der Fernwärmeversorgung steigt um durchschnittlich 9,4 Prozent. Dadurch müssen  beispielsweise für eine 60qm-Wohnung künftig 4,60 Euro pro Monat mehr gezahlt werden (53,40 Euro statt bisher 48,80 Euro). Auf Eigenheimbesitzer am Römerhügel kommt eine monatlichen Mehrbelastung von acht Euro zu. Insgesamt sind rund 40.000 Frankfurter Bürger von dieser Preissteigerung betroffen.Wie die Märkische Oderzeitung berichtete, führen die Stadtwerke als Grund der Erhöhung die um eine Million Euro gestiegenen Leasingraten für das Kraftwerk sowie die Einnahmeverluste durch Bevölkerungsschwund und Rückbau an. „Das Heizkraftwerk ist für 90.000 Menschen konzipiert worden.“ sagte Hans Tobler, der Geschäftsführer der Stadtwerke, gegenüber der Märkischen Oderzeitung. „Niemand hat 1997 damit rechnen können, dass so viele Menschen Frankfurt verlassen.“Der BBU lehnt solche Preiserhöhungen auf das Schärfste ab. Es kann nicht hingenommen werden, dass die Kosten für eine überdimensionierte Anlage wie das erst vor sechs Jahren gebaute Frankfurter Heizkraftwerk allein den Nutzern auferlegt werden. Macht dieses Beispiel Schule, so müssten Mieter in Regionen, die vom Bevölkerungsrückgang besonders stark betroffen sind, zukünftig Kosten in kaum zu kalkulierender Höhe befürchten. Verschärfend kommt hinzu, dass die Anhebung des Fernwärme-Grundpreises nur ein Element der zum Jahresbeginn steigenden Kosten darstellt: Neben dem Anstieg des Strompreises um einen Cent pro Kilowattstunde müssen die Frankfurter pro Kubikmeter Wasser zusätzlich 23 Cent zahlen.Die aktuellen Entwicklung der Bevölkerung macht es augenscheinlich, dass die bislang von den Versorgern angewandte Praxis der Kostenumlegung auf die verbleibende Bevölkerung auf den Prüfstand gehört: Stark fraglich ist, ob angesichts dieser Rahmenbedingungen die Geschäftsgrundlage, auf der die Verträge mit den Versorgen einst geschlossen worden waren, weiterhin Bestand hat.