Die Musterregelungen bieten Vorteile und Rechtssicherheit, die von einzelnen Unternehmen nur schwer zu erzielen gewesen wären und können den Abschluss von Vereinbarungen erleichtern. Gleichwohl handelt es sich nur um ein Angebot, um auf ein belastbares Vertragswerk zurückgreifen zu können. Jedes Unternehmen hat selbstverständlich volle Vertragsautonomie. Alle Rahmenbedingungen sind ausdrücklich nicht exklusiv und nicht abschließend. Der GdW arbeitet daran, auch mit anderen Anbietern qualitativ und quantitativ vergleichbare Regelungen zu treffen.
Ende Mai 2023 will der GdW ein Erläuterungspapier/FAQ als Hilfestellung bei der Entscheidung und vertraglichen Umsetzung zu wesentlichen Regelungen der Musterverträge mit der Telekom vorlegen. Der Fokus liegt insbesondere auf die aus Sicht des GdW erläuterungswürdigen Punkte, insbesondere Kompromisslösungen. Das Positionspapier fasst die zwischen GdW und Telekom bereits verhandelten Eckpunkte für einen vollständig durch die Telekom vorgenommenen Glasfa-serausbau zusammen. Der Muster-Gestattungs- und Errichtungsvertrag beinhaltet beispielhafte Formulierungen für die Umsetzung der verhandelten Punkte. Weitere Aspekte können in die individuellen Vertragsverhandlungen eingebracht werden. Zudem ermöglicht ein verhandelter Vermarktungsvertrag Wohnungsunternehmen die wirtschaftliche Teilhabe an der Vermarktung.
Dieser ersten Verhandlungsphase schließt sich unmittelbar eine zweite zu technischen und wirt-schaftlichen Kooperationsmöglichkeiten im Falle des Eigenausbaus von FTTH-Gebäudenetzen (Glasfaser bis zur Wohnung) durch Wohnungsunternehmen sowie zu Rahmenbedingungen für die Übereignung von FTTH-Gebäudenetzen auf Wohnungsunternehmen an. BBU-Wohnungsunternehmen können aufgrund der Ergebnisse dieser sowie weiterer zwischen Tele-kom und GdW geführter Verhandlungen im Rahmen der technischen Möglichkeiten eine Anpas-sung bereits geschlossener Verträge, sofern technisch möglich, sowie den Abschluss weiterer Verträge mit der Telekom verlangen.
Zu den Vorteilen der vereinbarten Musterregelungen zählen unter anderem:
- Kostenfreier Glasfaseranschluss und Vollausbau der Gebäude mit vier Fasern pro Wohnung.
- Ausbau anhand einer mit Wohnungsunternehmen abgestimmten technischen Leitlinie.
- Kostenfreier Betrieb und Service, auf Wunsch über die Vertragslaufzeit hinaus.
- Zusicherung der Telekom für eine Netznutzung durch Dritte.
- Angebot einer Vermarktungskooperation an alle interessierten Mitgliedsunternehmen des GdW, die mehr als 100 (einhundert) Wohneinheiten im Bestand haben.
Das Positionspapier ist online beim BBU abrufbar. Die Musterregelungen und das Erläuterungspa-pier sollen zeitnah folgen. Wohnungsunternehmen, die sich aktuell in Gesprächen mit der Tele-kom befinden, können den aktuellen Stand der Musterregelungen sowie weitere Informationen direkt beim Fachbereich Neue Medien, Dr. Claus Wedemeier, E-Mail: claus.wedemeier@bbu.de abrufen.