ENTSCHLIESSUNG DES FINANZAUSSCHUSSES DES BUNDESTAGES: KEINE ZUSÄTZLICHE STEUERBELASTUNG VON WOHNUNGSGENOSSENSCHAFTEN

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Am 15. Dezember fasste des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages auf Antrag der CDU/ CSU-Fraktion eine Entschließung in der die Bundesregierung aufgefordert wird, die Besteuerung von rückgezahlten Geschäftsanteilen von Wohnungsgenossenschaften nach § 38 Körperschaftsteuergesetz so zu regeln, dass es zu keiner Erhöhung der Körperschaftsteuer für betroffene Wohnungsgenossenschaften kommt. Der Finanzausschuss zog ausdrücklich auch eine Änderung des § 38 als mögliche Lösung in Betracht. Hintergrund ist die aktuelle Auslegung des § 38 Körperschaftsteuergesetz, nach der die rechtsformentypische Rückzahlung von Geschäftsanteilen an ausscheidende Genossenschaftsmitglieder der Körperschaftsteuer unterzogen werden könnte. Auch die in der Zwischenzeit entwickelte Kompromissformel sei keine Lösung, sondern benachteilige gerade die Wohnungsgenossenschaften, die durch Mitgliederrückgang und Leerstand wirtschaftlich besonders geschwächt seien, kommentierte GdW-Präsident Lutz Freitag den Vorgang: "Wir brauchen unverzüglich eine gesetzliche Klarstellung, die diese Vorgehensweise der Finanzbürokratie für alle Wohnungsgenossenschaften ausschließt", verlangte er. Einzelne Wohnungsgenossenschaften würden sonst in ihrer Existenz bedroht und bei Erhebung der Körperschaftsteuer zahlungsunfähig. Viele andere würden aufgrund des Substanzverzehrs einer sich wiederholenden Besteuerung nach § 38 KStG wirtschaftlich so geschwächt, dass sie sich auf mittlere Sicht auf dem Markt nicht mehr behaupten könnten.Der GdW appellierte an die Bundesregierung, der Entschließung des Finanzausschusses zu folgen und eine entsprechende Änderung des § 38 KStG unverzüglich auf den parlamentarischen Weg zu bringen.