ENTLASTUNG BRANDENBURGISCHER WOHNUNGSUNTERNEHMEN VON ALTSCHULDEN NACH § 6A AHG

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In Beantwortung einer Kleinen Anfrage an den brandenburgischen Landtag hat die Lan-desregierung kürzlich eine Übersicht über den Stand der Antragsstellung auf zusätzliche Altschuldenhilfeentlastung in Brandenburg veröffentlicht. Auf eine Kleine Anfrage des PDS-Landtagsabgeordneten Klaus-Jürgen Warnick zur Ent-lastung der Wohnungsunternehmen von Altschulden nach § 6 a Altschuldenhilfegesetz hat die Landesregierung eine Übersicht über den Stand der Antragsstellung auf zusätzli-che Altschuldenhilfeentlastung aus dem Land Brandenburg veröffentlicht.Der Minister für Stadtentwicklung Wohnen und Verkehr verdeutlicht in dem Zusammen-hang nochmals, dass die Bauminister der neuen Länder den Bundestag aufgefordert haben, die im Bundeshaushalt 2004 vorgesehenen Mittel von 315 Millionen Euro zügig freizugeben. Zusätzlich hätten sie den Bund gebeten, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit der zügigen Prüfung der Anspruchsberechtigung der vorliegenden Anträge (490 Mio. Euro) zu beauftragen. Darauf aufbauend solle der Bund, so die ostdeutschen Bauminister, im Haushaltsjahr 2005 weitere Bundesmittel für die bewilligungsfähigen Anträge in Höhe von 175 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Die Kleine Anfrage kann von Mitgliedsunternehmen im Internetangebot des BBU als PDF-Dokument eingesehen werden. Kleine Anfrage Altschuldenentlastung

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