Energie und Klimaschutz: Überblick über aktuelle Gesetzesnovellen auf Bundesebene

PDF
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch „Heizungsgesetz“ genannt, wird seit Wochen sehr kontrovers diskutiert und steht damit auch im Fokus der Presseberichterstattung. Daneben sollen auf Bundesebene jedoch noch einige weitere Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Energie und Klimaschutz auf den Weg gebracht bzw. novelliert werden.

Klimaschutzgesetz (KSG)

Am 21. Juni 2023 hat das Bundeskabinett eine Neufassung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Das Klimaschutzgesetz stellt mit der Festschreibung von verbindlichen nationalen Klimazielen ein Kernelement der nationalen Klimapolitik dar. Die Bundesregierung teilt zur Novelle mit, dass „dass künftig eine zukunftsgewandte, mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtrechnung ausschlaggebend für weitere Maßnahmen ist. Dabei bleiben die ehrgeizigen Klimaziele Deutschlands unverändert – durch die Reform darf nicht eine Tonne mehr CO2 ausgestoßen werden als mit dem bisherigen Gesetz.“ Der Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (Stand 13. Juni 2023) kann hier heruntergeladen werden.

In einer Stellungnahme vom 19. Mai 2023 begrüßt der GdW (siehe Downloadbereich) den Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes. Er wird den langen Investitionszyklen des Gebäudesektors gerecht und unterstützt die Zielerreichung. Allerdings ist eine deutliche Verzögerung der Erreichung der Klimaneutralität zu befürchten, wenn hohe Effizienzstandards, wie dies nach Klimaschutzprogramm (s.u.) weiter vorgesehen ist, zum Standard gemacht werden. Der GdW empfiehlt daher die Definition eines Zielstandards (Nullemissionsgebäude), der die vorhandenen Kapazitäten und Finanzmittel auf planmäßige Erreichung der Klimaneutralität fokussiert.

Klimaschutzprogramm (KSP)

Das Klimaschutzgesetz sieht ein umfassendes Klimaschutzprogramm vor. Mit den darin festgelegten Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft bildet es laut Bundesregierung den „Gesamtplan für die Klimaschutzpolitik“ ab. Auch das Klimaschutzprogramm wurde am 21. Juni 2023 auf den Weg gebracht. Der Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023 der Bundesregierung (Stand 13. Juni 2023) kann hier heruntergeladen werden.

Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG)

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz auf den Weg gebracht und dazu die Anhörung der Länder und Verbände eingeleitet. Der Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Das Klimaanpassungsgesetz soll den Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung in Deutschland schaffen. Es wendet sich an den Bund, an die Länder und an Träger öffentlicher Belange. BBU und GdW gehen davon aus, dass kommunale Wohnungsunternehmen nicht einbezogen sind. In einer Stellungnahme vom 3. Mai 2023 empfiehlt der GdW dazu jedoch eine Klarstellung. Darüber hinaus spricht er sich für eine frei verfügbare Bereitstellung von Daten für zukünftig erwartete Klimata aus.

Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Am 19. April 2023 hat das Bundeskabinett den von Bundesminister Habeck vorgelegten Entwurf eines Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf sowie die diesbezügliche Pressemitteilung der Bundesregierung können hier eingesehen werden.

Entsprechend den europäischen Vorgaben gemäß EU-Energieeffizienzrichtlinie für das Jahr 2030 für Deutschland legt das Gesetz Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs fest. Dazu definiert es konkrete Einsparvorgaben für die öffentliche Hand, die mit Vorbild vorangehen soll. Bei den Einsparverpflichtungen öffentlicher Stellen sind Wohnungsunternehmen, die öffentliche Stellen sind, jedoch ausgenommen – laut Begründung im Sinne einer Gleichbehandlung mit privaten Wohnungsunternehmen. Die Schaffung von Wohnraum sei „unter dem Gesichtspunkt der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum von hervorgehobener Bedeutung und besonders schützenswert.“

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das GEG befindet nach mehrwöchigen intensiven Diskussionen nun auf der Zielgeraden: es soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Deshalb führt der BBU am Dienstag, den 11. Juli 2023 von 10-12 Uhr eine Verbandskonferenz unter dem Titel „Fokus Gebäudeenergiegesetz: Was bringt die aktuelle GEG-Novelle?“ durch. Sofern das Gesetz, wie von der Bundesregierung geplant, noch vor der politischen Sommerpause beschlossen wird, wird der BBU in der Verbandskonferenz über den Inhalt informieren.

Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Inmitten der kontroversen Diskussion über das Gebäudeenergiegesetz ist am 23. Mai 2023 ein erster Referentenentwurf für ein „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärmeplanungsgesetz WPG) bekannt geworden. Mit dem Gesetz soll eine verpflichtende, flächendeckende Wärmeplanung in den Kommunen eingeführt werden. Das Gesetz selbst enthält keine direkten Handlungsverpflichtungen für die Wohnungswirtschaft, daran gekoppelt werden sollen jedoch die Pflichten gemäß dem aktuell in der Novellierung befindlichen Gebäudeenergiegesetz.

Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Der Novellierungsprozess des Messstellenbetriebsgesetzes ist bereits abgeschlossen – es ist am 27. Mai 2023 in Kraft getreten.

Das Gebäudeenergiegesetz, das damit zusammenhängende Wärmeplanungsgesetz und das Messstellenbetriebsgesetz haben direkte Auswirkungen auf das wohnungswirtschaftliche Handeln und sind daher ausführlicher in der „BBU-Matrix Energie- und Klimagesetzgebung“ erläutert. Diese steht allen BBU-Mitgliedsunternehmen hier zum Download zur Verfügung.

Downloads

230619_stn_gdw_zu_ksg
PDF
117.22 KB

Ansprechpersonen

 Julia Stoyan
Julia
Stoyan
Referentin
Technik / Energie / Klima
T +49 (30) 89781 - 141