Energie- und Klimaschutz: Berlin legt Monitoringbericht BEK 2030 vor

Klimaschutz und Anpassung in der Praxis
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Der Berliner Senat hat am 21. April den neuen Monitoringbericht zum Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030) beschlossen. Der Bericht dokumentiert die im Jahr 2025 umgesetzten Fördermaßnahmen, Projekte und strategischen Ansätze des Landes, die auf Klimaschutz und Klimaanpassung gleichermaßen zielen. Grundlage ist das Berliner Energie- und Klimaschutzgesetz (EWG Bln), das die schrittweise Erreichung der Klimaneutralität bis spätestens 2045 vorgibt. Für Wohnungsunternehmen besitzt das BEK 2030 hohe praktische Relevanz: Förderansätze wie der Eignungs-Check für Wärmepumpen oder die Förderung intelligenter Regelungstechnik bieten Anknüpfungspunkte für eigene Investitionsentscheidungen.

Bisher bildete das BEK 2030 das zentrale Instrument der Berliner Klimapolitik. Mit der neuen Klimarisikoanalyse wird dieser Rahmen nun auf Basis des Klimaanpassungsgesetzes Berlin (KAnGBln) gezielt erweitert und aktualisiert.

Förderpraxis im Jahr 2025

Im Berichtsjahr 2025 stellte die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Mittel in Höhe von rund 11,4 Millionen Euro bereit. Unterstützt wurden Projekte aus unterschiedlichen Bereichen der öffentlichen Hand, von Bezirksverwaltungen über soziale Träger bis hin zu städtischen Unternehmen.

Zu den Schwerpunkten gehörten:

  • Energieeffizienz und klimafreundliche Wärme: Maßnahmen zur Optimierung von Heizungssystemen und zur Umstellung auf erneuerbare Wärme in öffentlichen Gebäuden. Beispielsweise wurde in mehreren bezirklichen Schulgebäuden der Einbau intelligenter Heizkreisregelungen gefördert, um kurzfristige Einsparungen bei Energieverbrauch und CO-Emissionen zu erzielen.
  • Dekarbonisierung kommunaler Liegenschaften: Mit dem neuen Eignungs-Check für Wärmepumpen sollen künftig flächendeckend Potenziale in landeseigenen Gebäuden identifiziert und umgesetzt werden.
  • Beratung und Wissenstransfer: Das BEK 2030 unterstützte Projekte wie den Effizienzcheck für den Einzelhandel, das Bauinformationszentrum BAUinfo Berlin sowie Weiterbildungs- und Bildungsmaßnahmen im Bereich Klimaschutz.
  • Solarstrategie: Der Masterplan Solarcity wurde fortgeführt und trug 2025 erneut zu einem messbaren Ausbau der Photovoltaik in Berlin bei.

Klimaanpassung im urbanen Raum

Neben Klimaschutzmaßnahmen fördert das BEK 2030 zunehmend investive Projekte zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Beispiele sind:

  • die Entsiegelung und Umgestaltung von Schulhöfen als Beitrag zur Hitzevorsorge,
  • Regenwasserabkopplungsmaßnahmen auf Friedhöfen zur Entlastung der Kanalisation in Starkregenzeiten,
  • sowie Machbarkeitsstudien zu modularen „wetland structures“ in engen Gewässerabschnitten, wie etwa im Spandauer Maselakekanal.

Diese Vorhaben zeigen, wie ökologische Verbesserungen und urbane Aufenthaltsqualität zugleich gestärkt werden können. Sie ergänzen bestehende Förderprogramme wie das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2).

Bedeutung für die Wohnungswirtschaft

Für Wohnungsunternehmen besitzt das BEK 2030 hohe praktische Relevanz. Die Programme liefern Impulse und Praxisbeispiele, wie energetische Optimierung und Klimavorsorge in Bestandsquartieren umgesetzt werden können. Förderansätze wie der Eignungs-Check für Wärmepumpen oder die Förderung intelligenter Regelungstechnik bieten Anknüpfungspunkte für eigene Investitionsentscheidungen. Auch die stärkere Verbindung von Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen in Quartieren – etwa im Umgang mit Regenwasser oder Stadtgrün – entspricht den Anforderungen an zukunftssichere, resiliente Bestände.

Fazit

Seit dem Start des BEK 2030 im Jahr 2018 wurden 193 Projekte bewilligt, davon 143 abgeschlossen und 50 in Umsetzung. Die Zahlen verdeutlichen, dass das Programm als Steuerungsinstrument der Berliner Klimapolitik fest etabliert ist und konkrete Impulse für kommunale und wohnungswirtschaftliche Akteure bietet.

Weitere Informationen

Senat berichtet zu Ausgaben im Rahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 (BEK 2030)

Fortschreibung BEK 2030 (Umsetzungsphase 2022–2026)
 

 

Ansprechpersonen

 Jan Robert Kowalewski
Jan Robert
Kowalewski
Bereichsleiter
Technik / Energie / Klima
T +49 (30) 89781 - 154