Dennoch sind viele Punkte nicht geklärt – insbesondere die Umgestaltung der Modernisierungsumlage, die für eine soziale Abfederung für Mieter*innen sorgen soll. Mit dem erreichten Kompromiss haben die Regierungsfraktionen jedoch das Ziel verbunden, das Gesetz noch vor der Sommerpause 2023 zu verabschieden. Entscheidend dafür ist allerdings der Bundestag, in dem das Gesetz bereits am 15. Juni 2023 in erster Linie intensiv diskutiert wurde.
Um Sie umfassend über die für Sie relevanten Regelungen zu informieren, laden wir Sie herzlich ein zu einer
- Online-Verbandskonferenz „Fokus Gebäudeenergiegesetz: Was bringt die aktuelle GEG-Novelle?“ am
- Dienstag, 11. Juli 2023, 10:00 Uhr – max. 12:30 Uhr,
- via Webex (Link wird nach Anmeldung zugeschickt).
Dr. Ingrid Vogler, Leiterin Energie und Technik im GdW wird die final beschlossene Fassung vorstellen, BBU-Rechtsanwältin Carin Müller wird die rechtlichen Bestimmungen für die Vermieter darstellen und beide gemeinsam werden mit Dr. Jörg Lippert (BBU / Leiter Energie, Technik und Klima) erste Fragen zur praktischen Umsetzung beantworten.
Anmeldung bis 7. Juli 2023 per E-Mail unter: yvonne.baer@bbu.de
Sollte das Gesetz allerdings nicht vor der geplanten Verbandskonferenz beschlossen werden, behalten wir uns eine Terminverschiebung vor und informieren Sie rechtzeitig.
Ansprechpersonen
Besonderer Vertreter und Bereichsleiter