Die Bundesregierung legt ein Gesetz zur Einführung des EG-Vollstreckungstitels vor.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EG-Verordnung über einen Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen beschlossen. Vor dem Hintergrund, dass vermehrt Entscheidungen deutscher Gerichte auch in den übrigen EU-Mitgliedstaaten vollstreckt werden müssen, soll die Vollstreckung künftig erleichtert werden. So können sich Gläubiger ein Versäumnisurteil als Europäischen Vollstreckungstitel bestätigen lassen. Damit kann dann in anderen Mitgliedsländern unmittelbar in dortiges Schuldnervermögen vollstreckt werden, ohne dass es wie bisher zeit- und kostenaufwendiger Vollstreckbarkeitserklärungsverfahren bedürfe. Die neue EG-Vollstreckungstitel-Verordnung wird ab dem 21. Oktober 2005 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Dänemark) gelten. Die Verordnung erfasst vorerst nur Titel über Geldforderungen, die vom Schuldner anerkannt oder nicht bestritten worden sind. Der jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf enthält die erforderlichen Ausführungsbestimmungen für die neue EG-Verordnung. Geregelt wird ferner das Verfahren zur Bestätigung inländischer Titel als Europäische Vollstreckungstitel und die Vollstreckung derartiger Titel aus anderen EU-Mitgliedsstaaten im Inland. Als Europäische Vollstreckungstitel kommen neben den bereits erwähnten Versäumnisurteilen auch Vollstreckungsbescheide, Anerkenntnisurteile sowie Prozessvergleiche in Frage. Sie erfasst auch die praktisch wichtigen Urkunden der Notare und Jugendämter. Über den Fortgang des Verfahrens wird berichtet.