Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) muss in Deutschland bis zum 28. Juni 2025 umgesetzt werden. In welchen Fällen Wohnungsunternehmen von den Regelungen betroffen sein können, hat der BBU hier zusammengestellt. Mit einer digitalen Informationsveranstaltung will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 20. März Unternehmen die Möglichkeit geben, sich über Praxisbeispiele zu informieren und Ansprechpersonen kennenzulernen, die sie zukünftig beraten können. Melden Sie sich jetzt an!
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und der Schlichtungsstelle beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen statt.
Wann:
20. März 2025, 10:00-12:00 Uhr
Zur Anmeldung
Ablauf:
- Begrüßung: Regine Laroche, Referatsleitung „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Einführung ins Thema und kurze Vorstellung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes: Nadine Schütze, Grundsatzreferat Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Wo und wie kann die Bundesfachstelle Barrierefreiheit unterstützen? Simone Miesner (stellvertretende Leiterin) und Sven Niklas (Referent für digitale Barrierefreiheit), Bundesfachstelle Barrierefreiheit
- Welche Ergebnisse können in einem Schlichtungsverfahren erzielt werden? Schlichter bei der Schlichtungsstelle
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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