Der Berliner Senat hat am 23. Juli 2024 den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der „Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts“ beschlossen. Die Anstalt soll künftig den Namen „Sicheres Wohnen – Beteiligung, Beratung, Prüfung – Anstalt öffentlichen Rechts“ tragen und bekommt neue Aufgaben.
Diese werden auf den Bereich der Beratung und Unterstützung der Mietergremien der landeseigenen Wohnungsunternehmen sowie die Errichtung einer Ombudsstelle für Angelegenheiten zwischen Mieter*innen und den landeseigenen Wohnungsunternehmen gerichtet und finden eine ausdrückliche gesetzliche Regelung. Die Anstalt kann darüber hinaus nunmehr auch mit Aufgaben zur Beratung in Themen des Mieterschutzes wie der Prüfung zulässiger Miethöhen bei Neuvermietungen beauftragt werden. Um diese Aufgaben effektiv zu gestalten, sollen die Strukturen und Gremien verschlankt sowie Arbeitsabläufe entbürokratisiert werden.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit der Novellierung des Gesetzes werden die Vereinbarungen aus den Richtlinien der Regierungspolitik umgesetzt, die eine Weiterentwicklung der Wohnraumversorgung Berlins vorsehen.
Senator Christian Gaebler: „Mit der Neuaufstellung stärken wir weiter die Instrumente zum Schutz der Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt. Ein sicheres und bezahlbares Zuhause für die Menschen steht im Mittelpunkt der Arbeit. Nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses wird die Mietpreisprüfstelle zügig ihre Arbeit aufnehmen.“
Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen