Die IHK Berlin sucht Mietsachverständige für die öffentliche Bestellung

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Wir suchen Immobilienexpert*innen, die öffentlich bestellte und vereidigte Mietsachverständige werden wollen!

Das Sachgebiet eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen umfasst Mieten und Pachten aller Art bei bebauten und unbebauten Grundstücken und erfordert vertiefte Erfahrungen aus dem Miet- und Pachtmarkt. Die Bestellung und Vereidigung kann bei der Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK) beantragt werden. Informieren Sie sich gerne vorab bei uns über die rechtlichen und beruflichen Anforderungen, wie zum Beispiel die Erstellung und Abrechnung von Gutachten, die Haftung und Versicherung für Ihre Gutachten sowie die Weiterbildung und Qualitätssicherung Ihrer Sachkunde.

IHK Berlin

Mietsachverständige sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie verfügen über eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Mietbewertung, diese können Sie durch eine angemessene Ausbildung und praktische Erfahrung nachweisen. Sie kennen den Markt.
  • Dies könnte ein abgeschlossenes Studium, eine mindestens fünfjährige immobilienbezogene Tätigkeit oder eine sachgebietsbezogene mind. achtjährige immobilienbezogene praktische Tätigkeit sein.
  • Öffentlich bestellte und vereidigte Mietsachverständige sind darüber hinaus im Rahmen von Kammern, Ausschüssen und Verbänden aktiv engagiert, über allgemein zugängliche Gewerbemietenübersichten (wie die Gewerbemietenverzeichnisse der IHK Potsdam) den interessierten Marktteilnehmer*innen zweckdienliche und nicht einseitig interessegeleitete Orientierungen am Vermietungsmarkt zu geben.

Aufgaben der Sachverständigen

  • Wohnflächen aufzumessen oder Flächenmaße zu überprüfen
  • Mietminderungen sachgerecht zu ermitteln
  • mögliche Mietpreisüberhöhungen festzustellen
  • Möblierungszuschläge, Nutzungsentschädigungen, Zuschläge für teilgewerbliche Nutzung u. a. m. zu bemessen
  • Marktbeobachtung

Ablauf des Bestellungsverfahrens

Sachverständige für Miet- und Pachtgutachten werden auf der Grundlage des § 36 GewO (Gewerbeordnung) öffentlich bestellt und vereidigt. Sie unterliegen der Sachverständigenordnung und müssen nicht nur persönlich geeignet sein, sondern auch ihre fachliche Qualifikation einer strengen Überprüfung unterziehen.

Ansprechpersonen:
IHK Berlin / Außenwirtschaft & Recht
Jörg Bensmann, Tel.: 030 315 10 250, joerg.bensmann@berlin.ihk.de
Sabine Beaucaire, Tel.030 315 10 585, sabine.beaucaire@berlin.ihk.de

Anbei finden Sie die Richtlinien für die Bestellungsvoraussetzungen (Wichtig: KEINE feststehenden Bedingungen!).

Quelle: IHK Berlin

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Richtlinien Bestellungsvoraussetzungen-Mieten-Pachten
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