DEUTSCHE IMMOBILIENWIRTSCHAFT VERLANGT WETTBEWERB IM SCHORNSTEINFEGERWESEN

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Anlässlich der Bundesratsberatung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur "Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen" hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Deutschen Immobilienwirtschaft (BAG) als Teil der Bemühungen für eine umfassende Deregulierung und Entbürokratisierung für die Abschaffung des Schornsteinfegermonopols ausgesprochen. Nicht zuletzt aufgrund der guten inhaltlichen Vorbereitung des BBU und seiner Mitgliedsunternehmen war es gelungen, die Forderungen der Immobilienwirtschaft in diese Arbeitsgemeinschaft hineinzutragen. Leider verpasse die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf die Gelegenheit zur längst überfälligen Abschaffung dieser wettbewerbsverhindernden Marktregulierung, bedauerte der BAG-Vorsitzende und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen, Lutz Freitag, im Namen der Spitzenverbände der deutschen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Eine faire Preisbildung für die Leistungen bei der Überprüfung von Heizungs- und Lüftungsanlagen bedürfe des Wettbewerbs. Gleichzeitig wehrte sich die BAG gegen kostenintensive und zeitaufwändige Doppelprüfungen durch einerseits das Heizungs- und Sanitärhandwerk und andererseits die jeweiligen Bezirksschornsteinfeger.Die BAG begrüßte in ihrer Presseerklärung ausdrücklich den Beschluss der Bundesregierung, das Schornsteinfegerwesen zu deregulieren. Auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit hatte die Bundesregierung im Mai 2004 beschlossen, die Deregulierung der Schornsteinfegerarbeiten in Angriff zu nehmen und das Gewerbe für Wettbewerb zu öffnen. "Leider zeigen die Erfahrungen von Mitgliedern der BAG mit der vom Bundeswirtschaftsministerium eingesetzten Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Schornsteinfegertätigkeiten, dass unsere Empfehlungen für eine Deregulierung des Schornsteinfegerwesens bisher unbeachtet geblieben sind. Beispielsweise übertrifft der im Juni 2004 vorgelegte Entwurf einer neuen 'Muster-Kehr- und Überprüfungsordnung' in Bezug auf seine Regulierungsdichte sogar noch die Regelungen einzelner Bundesländer für diese Tätigkeiten", kritisierte Freitag.Die Europäische Kommission habe im Jahre 2002 die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert darzulegen, inwieweit die Regulierung des deutschen Schornsteinfegerwesens mit den Regelungen der EU vereinbar sei. Insbesondere die Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit werde, so die Kritik der EU, durch das Institut des Bezirksschornsteinfegers eingeschränkt. Ausländische Schornsteinfeger, die innerhalb der EU eine ähnliche Qualifikation besitzen, hätten deshalb keine Möglichkeit, in Deutschland zu arbeiten. Zudem könnten sich die Eigentümer als Kunden ihren Schornsteinfegermeister nicht aussuchen, sondern seien auf den jeweiligen Bezirksschornsteinfegermeister und seine Angestellten angewiesen. Dies verhindere Wettbewerb, Kostenkontrolle und verbrauchergerechte Preise. Das Monopol der Bezirksschornsteinfeger sei deshalb nicht mehr zeitgemäß und gehöre abgeschafft.Der BAG-Vorsitzende verwies außerdem auf die Novelle der Musterbauordnung vom November 2002, die das erklärte Ziel hatte, die Prüftätigkeit des Staates auf das bauordnungsrechtlich Notwendige zu reduzieren und dem Bauherrn auch in sicherheitsrelevanten Bereichen eigenverantwortliches Handeln zu ermöglichen. "Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft hält eine solche Entwicklung auch für die Tätigkeitsfelder der Schornsteinfeger für geboten", erklärte Freitag. Keinesfalls dürfe der Prüfumfang der Schornsteinfeger zukünftig unter Berufung auf EU-Sicherheitsvorschriften noch erweitert werden, z.B. wie in den Neuen Bundesländern  auf die Reinigung und Wartung von Lüftungsanlagen.Im Zuge der Deregulierung sollte auch die "erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen - 1. BImSchV) grundsätzlich überarbeitet werden, da ihre Regelungsziele erreicht worden sind oder durch andere Verordnungen des Bundes gewährleistet werden. Nach Auffassung der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sollten sich staatlich vorgegebene Sicherheitsstandards ausschließlich auf die Gewährleistung der Brandsicherheit von Feuerungsanlagen beziehen. Die weitergehende Überwachung technischer Anlagen zur Erzeugung von Wärme oder Elektrizität sollte in den Gesetzen zur Geräte- und Anlagensicherheit, zum Arbeitsschutz und in entsprechenden Richtlinien geregelt werden.