Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) kritisiert die von der Landesregierung vorgelegte Novelle des Denkmalschutzgesetzes: Sie gefährdet den Stadtumbau und geht völlig an den wirtschaftlichen Realitäten vorbeigeht. Werden denkmalschützerische und wirtschaftliche Aspekte nicht in Einklang gebracht, wird der Denkmalschutz zum Totengräber von Städten und Dörfern!
„Die von der Landesregierung geplante Novellierung des Denkmalschutz-Gesetzes ist völlig ungeeignet, die drängenden Probleme des Landes Brandenburg zu lösen und geht an den Realitäten im Land vorbei.“ Dies sagte Siegfried Rehberg, besonderer Vertreter des Vorstands des BBU, heute anlässlich einer Anhörung zum Gesetzentwurf im Potsdamer Landtag. Das erklärte Ziel der Landesregierung –eine erhöhte Wirksamkeit des Denkmalschutzes und die Entbürokratisierung der Verfahren- wird von dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht erreicht!Angesichts der angespannten Wirtschaftslage können sich Immobilieneigentümer Denkmalschutz aus reine Liebhaberei heute nicht mehr leisten: Auch ein Denkmal muss sich wirtschaftlich sanieren und nutzen lassen. Sind Denkmalschutzauflagen überzogen und schränken Nutzungsmöglichkeiten stark ein, ziehen sich die Eigentümer zurück - die brandenburgischen Städte werden so dem weiteren Verfall preisgegeben!Der Gesetzentwurf nimmt keinerlei Rücksicht auf die Belange des Stadtumbaus. Schon heute können zum Teil Stadtumbau-Konzepte nicht in die Tat umgesetzt werden, weil in den betroffenen Gebieten Gebäude unter Denkmalschutz stehen: Da diese oftmals weder wirtschaftlich saniert und genutzt, noch abgerissen oder verkauft werden können, verfallen sie weiter und verschandeln die Städte. Die Denkmalpfleger müssen endlich ihre rosarote Wissenschaftsbrille abnehmen und begreifen, dass Denkmalschutz die Dauer nur funktionieren kann, wenn er sich an der wirtschaftlichen Situation der Eigentümer und des Landes orientiert! Im Interesse des Landes nur noch Gebäude unter Schutz gestellt werden, die tatsächlich schützenswert sind. Besser wenige, gut erhaltene Denkmale, als zahllose unter Denkmalschutz stehende Ruinen. Der BBU empfiehlt dem Landtag deshalb dringend, den vorgelegten Gesetzentwurf gründlich zu überarbeiten!