Der Bund legt per Gesetz Energieeffizienzziele für den Energieverbrauch in Deutschland fest

PDF
Am 21. September 2023 hat der Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“ beschlossen. Damit werden Energieeinsparverpflichtungen sowohl in allgemeiner Form für Deutschland insgesamt als auch spezifisch für die öffentlichen Stellen bestimmt. Direkte Auflagen für Wohnungsunternehmen bestehen nicht.

Hintergrund der Gesetzesinitiative ist EU-Recht: Bereits am 14. Juli 2021 hatte die Europäische Kommission ihr Paket „Fit für 55“ vorgestellt, mit dem der EU-Rechtsrahmen für Klima- und Energiepolitik mit dem Ziel einer klimaneutralen EU bis 2050 sowie dem Ziel, die Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken, in Einklang gebracht werden soll. Teil des Paketes ist die Überarbeitung der Energieeffizienz-Richtlinie. Diese sieht eine Senkung des Endenergieverbrauchs auf EU-Ebene um 11,7 % bis 2030 vor. Den Mitgliedstaaten wird bei der Verwirklichung des Ziels eine gewisse Flexibilität gewährt.

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) dient der nationalen Umsetzung dieser europäischen Vorgaben. Ein erster Referentenentwurf wurde am 3. April 2023 von der Bundesregierung veröffentlicht. Das Gesetz hätte eigentlich schon vor der Sommerpause im Juli 2023 durch das Parlament gehen sollen, jedoch war das Plenum nicht beschlussfähig.

Das Gesetz wurde nun am 21. September 2023 vom Bundestag beschlossen. Mit dem Gesetz werden Energieeffizienzziele sowohl für den Primärenergieverbrauch als auch für den Endenergieverbrauch in Deutschland festgelegt. Es werden sowohl eine allgemeine Energieeinsparverpflichtung für Deutschland insgesamt als auch spezifische Energieeinsparverpflichtungen für die öffentlichen Stellen (betrifft nicht die kommunalen Wohnungsunternehmen) bestimmt.

Den Ländern wird aufgegeben, ihrerseits Energieeinsparverpflichtungen gegenüber den Kommunen zu erlassen. Konkret werden Bund und Länder verpflichtet, Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 50 Terrawattstunden erbringen. Dazu soll neben einer Erfassung der Energieverbräuche auch die Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen für die öffentlichen Stellen durch eine digitale Datenerfassung ermöglicht werden.

Im Downloadbereich befindet sich der beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 17. Mai 2023. Weitere Informationen zu diesem Gesetzgebungsverfahren können der Website des Deutschen Bundestages entnommen werden.

Downloads

230922_beschluss_eeffgedlg_anlage
PDF
1.03 MB

Ansprechpersonen

 Julia Stoyan
Julia
Stoyan
Referentin
Technik / Energie / Klima
T +49 (30) 89781 - 141