Dan Jørgensen als EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen bestätigt

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Bei der Abstimmung des Europäischen Parlaments über das Gesamtkollegium der neuen Kommission wurde der Däne Dan Jørgensen als neuer EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen bestätigt. Eine spezielle Housing-Taskforce wird den Kommissar künftig unterstützen. Ihre Arbeit hat die Kommission zum 1. Dezember 2024 aufgenommen.

Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Beim Bauen und Wohnen stehen Bezahlbarkeit und Nachhaltigkeit genauso im Fokus wie der Umgang mit dem Bestand und der Wohnraummangel. Wir haben diese Herausforderungen im Bund mit einem eigenen Ministerium angepackt. Es ist nur folgerichtig, dass auch auf europäischer Ebene das Thema stärker fokussiert wird. Es ist das erste Mal in der Geschichte der EU, dass ein Kommissar eingesetzt wird, dessen Portfolio explizit das Themenfeld Wohnen (Housing) umfasst. Diese Aufwertung war überfällig. Damit wird nun anerkannt, dass die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum ein Thema von europäischer Tragweite ist.

Gemeinsam mit meinen Amtskollegen aus den anderen EU-Mitgliedsstaaten habe ich die ‚Liège-Erklärung‘ mitunterzeichnet, in der ein ‚European New Deal for affordable and social housing‘ gefordert wird. Mit ihm wollen wir der gesamteuropäischen Aufgabe gerecht werden, mehr Wohnraum zu schaffen und Wohnungsnot zu überwinden.

Dan Jørgensen hat vor dem Europäischen Parlament angekündigt, einen engen Dialog mit nationalen Behörden anzustreben. Dafür stehe ich gerne bereit. Nicht zuletzt, da die unmittelbare Kompetenz für den Bereich Wohnungswesen nicht bei der EU liegt, sondern in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Ich freue mich darauf, diese wichtige Arbeit mit Dan Jørgensen gemeinsam anzugehen und gratuliere ihm zu seinem neuen Amt.“

Der neue EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen soll einen europäischen Plan für bezahlbaren Wohnraum (European Affordable Housing Plan) erarbeiten und mit der Europäischen Investitionsbank eine gesamteuropäische Investitionsplattform für mehr private und öffentliche Investitionen in den bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum schaffen. Eine Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften soll zusätzliche Fördermaßnahmen, insbesondere für bezahlbaren, energieeffizienten und sozialen Wohnraum, ermöglichen. Zudem sollen systemische Probleme durch Kurzzeitvermietung von Wohnraum und ineffizienter Nutzung des derzeitigen Wohnungsbestands angegangen werden.

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen