Bundestag beschließt Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes (Share Deals) zum 1. Juli 2021

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Nachdem sich die Regierungskoalition wider Erwarten nun doch auf die Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes verständigt hat, hat der Deutsche Bundestag am 21. April 2021 das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes verabschiedet. Mit diesen Änderungen sollen missbräuchliche Gestaltungen im Rahmen von Share Deals verhindert werden. Die Zustimmung des Bundesrates muss noch erfolgen – geplant ist diese zur Sitzung am 7. Mai 2021. 

Das GdW-Rundschreiben vom 29. April 2021 sowie den Beschlusstext finden Sie im Downloadbereich (unten).

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23.04.21_bt-gesetzesb_grestg_br-drs_320-21
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