Die drei Institutionen geben drei gemeinsame Empfehlungen: Zum einen plädieren sie für einen flächendeckenden und finanziell langfristig gesicherten Ausbau staatlicher und nichtstaatlicher Antidiskriminierungsstellen, wozu auch die Einrichtung von Landesantidiskriminierungsstellen in allen Bundesländern gehört. Sie raten außerdem zum Ausbau alternativer Streitbeilegungsverfahren von Diskriminierungsfällen zum Beispiel durch Schlichtungsstellen insbesondere in zentralen Bereichen wie dem Wohnungsmarkt. Drittens braucht es den Empfehlungen zufolge eine bessere Sichtbarmachung von Diskriminierungsthemen in groß angelegten Datenerhebungen wie dem sozio-ökonomischen Panel SOEP. Empfohlen wird auch ein Gleichstellungsmonitoring in der Bundesverwaltung.
Mehr Details unter:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2021/20211103_Vierter_Gemeinsamer_Bericht.html