Das vom Bundestag am 11. Dezember 2003 verabschiedete Gesetz ist vom Bundesrat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2003 nicht mehr behandelt worden.
Der Bundestag hat das Gesetz zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen am 11. Dezember 2003 in der durch den Bundesrat vorgeschlagenen Fassung beschlossen. Entgegen den Erwartungen ist es in der letzten Sitzung des Bundesrates im alten Jahr nicht mehr zu dem noch erforderlichen, abschließenden Bundesratsbeschluss gekommen. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat das Gesetz in seiner nächsten Sitzung am 13. Februar 2004 ohne Änderungen verabschieden wird. Das Gesetz sieht vor, die Fusion von Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften mit Sitz in den neuen Ländern einschließlich Berlin von der Grunderwerbsteuer zu befreien, wenn die Verschmelzung oder Spaltung nach dem 31. Dezember 2003 und vor dem 1. Juli 2006 erfolgt. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes sollte mit jeglichem Abschluss von Fusionen betreffenden Verträgen gewartet werden.