BUNDESRAT STIMMT "REPARATUR" DER ENERGIEEINSPARVERORDNUNG ZU

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Bundesregierung und Bundesrat beschließen die 1. ÄnderungsVO zur Energieeinsparverordnung. Am 9. Juli 2004 hat der Bundesrat zugestimmt, die Energieeinsparverordnung (EnEV) zu ändern. Dies hatte bereits am 26. Mai 2004 das Bundeskabinett beschlossen.Diese Änderungsverordnung beinhaltet keine materiellen Änderungen des Anforderungsniveaus der Energieeinsparverordnung, sondern ist die bereits seit längerem in der Fachpresse angekündigte "Reparaturnovelle". Nach Aussagen der Fachreferate der Ministerien ergibt sich die Notwendigkeit dieser Novellierung aus den während der letzten Monaten geänderten Normen, auf die die EnEV Bezug nimmt. Mit der Neufassung sollen Lücken im technischen Regelwerk geschlossen, Auslegungsunklarheiten beseitigt sowie redaktionelle Richtigstellungen vorgenommen werden.Nach Auffassung des BBU führt dieser Änderungsentwurf eher zu Verwirrung als zu Klarheit, da bereits für den Herbst/Winter diesen Jahres eine erneute Novellierung der Energieeinsparverordnung beabsichtigt ist. Mit ihr sollen die Anforderungen der EU-Richtlinie "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" in nationales Recht umgesetzt werden. Darüber hinaus sollen mit dieser Novellierung auch Regelungen zum Energieausweis für bestehende Gebäude eingeführt werden.Weitere Auskünfte erteilt der Bereich Technik des BBU unter der Faxnummer (030) 897 81 4150.