BUNDESRAT LEHNT ABSCHAFFUNG DER EIGENHEIMZULAGE AB

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Nachdem der Deutsche Bundestag am 22. Oktober 2004 das Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage beschlossen hatte, stand der Gesetzentwurf heute auf der Tagesordnung des Bundesrates. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 26. November 2004 die von der Bundesregierung angestrebte und durch den Bundestag am 22. Oktober 2004 beschlossene Abschaffung der Eigenheimzulage mit den Stimmen der unionsregierten Länder abgelehnt. Der Innenminister Baden-Württembergs Heribert Rech äußerte dazu in der Debatte des Bundesratsplenums, dass Wohneigentum ein Eckpfeiler der Altersvorsorge sei. Eine Streichung der gerade zum Jahresbeginn gekürzten Zulage sei kontraproduktiv und familienfeindlich. Die Bundesregierung beabsichtigt, die im Zuge einer Abschaffung der Eigenheimzulage frei werdenden Haushaltsmittel in Höhe von sieben Milliarden Euro bis 2008 in der Förderung von Forschung und Technologie zu verwenden. Nach der Ablehnung durch den Bundesrat wird sich der Bundestag erneut mit dem Gesetzentwurf zu befassen haben. Voraussichtlich wird das Gesetzesvorhaben dann Gegenstand von Verhandlungen im Vermittlungsausschuss sein.