BUNDESRAT BESCHLIESST GESETZESINITIATIVE FÜR EINE ABRISSKÜNDIGUNG

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Das Plenum des Bundesrates hat in seiner Sitzung am 12. März 2004 beschlossen, den Gesetzentwurf zur Schaffung einer Abrisskündigung in der von den Ausschüssen empfohlenen Fassung beim Deutschen Bundestag einzubringen. Der vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf hat im Wesentlichen den Gesetzesantrag von Sachsen übernommen. Der vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf sieht die Aufnahme eines neuen Kündigungstatbestandes in das BGB vor, wonach ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Wohnraummietverhältnisses vorliegt, wenn das Wohngebäude überwiegend leer steht und entsprechend einer städtebaulichen Planung der Gemeinde teilweise oder vollständig beseitigt werden soll unter der Bedingung, dass der Vermieter dem Mieter Wohnraum vergleichbarer Art, Größe und Ausstattung nachweist (§ 573 Abs. 2 Nr. 4 BGB).Als Anlage fügen wir die Presseerklärung des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e.V. zu dieser Thematik bei. Wir werden Sie über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens informieren. Die Presseerklärung des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e.V. kann von Mitgliedsunternehmen auf unserem Faxabrufserver abgerufen werden. Sie liegt im Internet über .pdf-Format vor. Hierzu wird das Acrobat Plug-In benötigt. Presseerklärung des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e.V. vom 12.03.2004

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