Bundesnetzagentur entscheidet zur fairen Verteilung von Netzkosten aus der Integration Erneuerbarer Energien

Günstigere Energiekosten für Brandenburger*innen
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Die Bundesnetzagentur hat am 30. August 2024 die Festlegung zur Verteilung der Mehrkosten veröffentlicht, die in Verteilernetzen mit besonders viel erneuerbarer Stromerzeugung entstehen. Der BBU begrüßte die Entscheidung, die eine Entlastung auch für die Brandenburger Energiekund*innen bedeutet. Die Regelung gilt ab 1. Januar 2025.  

"Wir schaffen faire Netzentgelte für die Menschen und Unternehmen, die in Regionen mit einem starken Ausbau der Erneuerbaren leben und wirtschaften. Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe, und Investitionen in die Netze kommen allen zugute", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Brandenburgs Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke sagte am 5. September 2024 dazu in Potsdam: „Endlich Fairness bei den Netzentgelten, endlich wird Brandenburg nicht mehr für seine Vorreiterrolle beim Ausbau der Erneuerbaren Energien bestraft. Es wird Zeit, dass endlich Fakten geschaffen wurden und mit der geplanten Umverteilung der Netzkosten Erzeugerländer wie Brandenburg entlastet werden. Ich habe schon lange eine Reform der Kostenverteilung gefordert. Deshalb freut es mich, dass die stete Überzeugungsarbeit gefruchtet hat. Damit verringert sich endlich der Wettbewerbsnachteil für unsere Wirtschaft und die Ungerechtigkeit für die privaten sowie gewerblichen Stromkunden."

Die Festlegung gibt einen Rahmen vor, mit dem Netzbetreiber mit besonders hohen Kosten durch den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung identifiziert werden, um alle Stromverbraucher fairer an diesen Mehrkosten zu beteiligen.

Im Dezember 2023 hatte die Bundesnetzagentur ein Eckpunktepapier und im Mai 2024 den Entwurf zur Festlegung konsultiert. Das Modell zur Festlegung wurde auf Basis der Konsultationsergebnisse weiterentwickelt. Beispielsweise wurden Anforderungen an Daten präzisiert und Besonderheiten beim Netzbetrieb mit aufgenommen. Die Festlegung ist veröffentlicht unter: www.bundesnetzagentur.de/BK8-24-001-A.

Abschätzungen zum Ausgleich der Mehrkosten, dem sogenannten Wälzungsvolumen, und zu den konkreten Entlastungen bei einzelnen Netzbetreibern sind ab Mitte Oktober möglich. Die Bundesnetzagentur wird diese Zahlen veröffentlichen. Derzeit gibt es bei den Netzentgelten für Haushaltskunden Schwankungsbreiten zwischen unter 5 und bis zu mehr als 15 Cent/Kilowattstunde. Nach früheren Berechnungen der Bundesnetzagentur könnte es für Brandenburg insgesamt zu einer Jahresentlastung von etwa 381 Mio. Euro kommen. Ein durchschnittlicher Haushalt (3.500 kWh/a) könnte bis zu etwa 190 Euro Netzentgelte im Jahr sparen.

Die Entlastungsbeträge werden über einen Aufschlag für besondere Netznutzung auf den Strompreis bei allen Stromverbrauchern refinanziert, der durch die Übertragungsnetzbetreiber am 25. Oktober veröffentlicht wird.

Gestuftes Modell

Die Bundesnetzagentur sieht ein gestuftes Modell vor. Der erste Schritt ist die Ermittlung, ob ein Netzbetreiber von einer besonderen Kostenbelastung aus dem Ausbau der Erneuerbaren betroffen ist. Hierzu legt die Bundesnetzagentur eine Kennzahl fest. Diese setzt die ans Netz angeschlossene erneuerbare Erzeugungsleistung ins Verhältnis zur Verbrauchlast im Netzgebiet.

Die entlasteten Netzbetreiber erhalten einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung. Die Kosten hierfür können über alle Stromverbraucher bundesweit gleichmäßig verteilt werden.

Konkret beabsichtigt die Bundesnetzagentur, den Mechanismus nach § 19 StromNEV zu nutzen. Dieser bewirkt schon heute einen Ausgleich bestimmter Netzkosten zwischen allen Netznutzern. Die bisherige „§ 19-Umlage“ ist Bestandteil des Strompreises. Sie dient derzeit dazu, entgangene Erlöse eines Netzbetreibers auszugleichen, die entstehen, weil bestimmte Verbraucher ein reduziertes Netzentgelt zahlen. Auf diese bestehende Regelung wird jetzt bürokratiearm und rechtssicher aufgesetzt.  Der deutlichen Entlastung der betroffenen Regionen stehen damit überschaubare zusätzliche Kosten für alle Stromverbraucher gegenüber.

Hintergrund

Viele Stromverteilernetze sind noch nicht hinreichend digitalisiert und ausgebaut. Dies ist aber auch für die Aufnahme und den Weitertransport des regional erzeugten erneuerbaren Stroms erforderlich. Kosten von Ausbau und Digitalisierung treten bundesweit in unterschiedlichem Maße auf. Grund dafür ist, dass Windenergieanlagen vorwiegend im Norden und großflächige Freiflächen-Photovoltaik in überwiegend ländlichen Regionen entstehen.

Alle Netzkosten werden über die Netzentgelte durch die Stromkunden refinanziert. Hierbei tragen die Kunden in den Netzregionen, die jetzt entlastet werden sollen, derzeit alle Kosten für die Integration der erneuerbaren Stromerzeugung. Damit verteilen sich die Kosten aktuell nicht gleichmäßig auf alle Netznutzer. In weiten Teilen Nord- und Nordostdeutschlands sind die Netzentgelte – als Bestandteil der Stromkosten – merklich höher als in anderen Regionen Deutschlands. In einigen Netzgebieten betragen die Netzentgelte bis zu rund 15 ct/kWh, während es Regionen gibt, in denen diese unter 5 ct/kWh betragen. Auch innerhalb einiger Bundesländer wie zum Beispiel Bayerns und Baden-Württembergs unterscheiden sich die Netzentgelte deutlich.

Mit der Novelle des Energiewirtschaftsrechts im Dezember 2023 hat die Bundesnetzagentur die Kompetenz erhalten, entsprechende Entscheidungen zu den Netzkosten zu treffen. Hierzu wird die Behörde in den kommenden Monaten zahlreiche Festlegungen treffen müssen. Die Beschlusskammern der Bundesnetzagentur treffen Regulierungsentscheidungen in Netzzugangs- und Entgeltverfahren sowie im Rahmen der sektorspezifischen Missbrauchsaufsicht. Die Beschlusskammern tragen den besonderen europarechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Transparenz und Unabhängigkeit der Entscheidungsmechanismen in der Regulierung Rechnung.

Quelle: Bundesnetzagentur, Staatskanzlei Brandenburg

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Dr. Jörg Lippert
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Lippert

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