Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat den Ländern die Verwaltungsvereinbarung über die soziale Wohnraumförderung 2004 zur Unterschrift übermittelt. Gegenüber dem Vorjahr sieht die Vereinbarung massive Kürzungen bei den Bundesmitteln für die Wohnraumförderung vor.
Gemäß der den Ländern übersandten Verwaltungsvereinbarung über die soziale Wohnraumförderung 2004 wird der Bund den Ländern in diesem Jahr 110 Mio. Euro für Wohnungsbau und Modernisierungsinvestitionen zur Verfügung stellen. Von diesen Fördermitteln sollen die alten Bundesländer 80 Mio. Euro, die neuen Länder 30 Mio. Euro erhalten. Statt der nun vorgesehenen 110 Mio. Euro waren ursprünglich im Haushaltsentwurf 2004 der Bundesregierung 230 Mio. Euro vorgesehen. Dagegen hatte der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat im Dezember 2003 im Zuge der Kürzung von Subventionen auch die Reduzierung der Bundesfinanzhilfen für die soziale Wohnraumförderung beschlossen. Dennoch besteht seitens des Bundesministeriums die Absicht, die Fördermittel des Bundes im Jahr 2005 wieder auf über 200 Mio. Euro anzuheben. Im Jahr 2003 hatte der Mittelumfang noch 280 Mio. Euro betragen. Nach dem Verteilerschlüssel werden in 2004 auf das Land Berlin nun voraussichtlich 4,8 Mio. Euro gegenüber 12 Mio. Euro im Vorjahr entfallen. Dem Land Brandenburg werden 5,2 Mio. Euro gegenüber 13 Mio. Euro im Vorjahr zufließen.