BRANDENBURGISCHE WOHNEIGENTUMSRICHTLINIE VERLÄNGERT

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Die Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum des Landes Brandenburg (WohneigentumsR) wurde geändert. Ursprünglich sollte sie bis zum 30. Juni 2004 gelten und wurde nun bis zum 31. Dezember 2005 verlängert. Veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 29, trat die Änderung zum 1. Juli 2004 in Kraft.