Brandenburger Kabinett beschließt Neuauflage der Kappungsgrenzenverordnung

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Die Brandenburger Kappungsgrenzenverordnung wird neu aufgelegt. Damit dürfen die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen in 19 Gemeinden des Landes innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent angehoben werden. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf von Bauminister Guido Beermann billigte das Kabinett am 23. Februar 2021, die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar. Statt der bisher 30 Gemeinden fallen künftig 19 Gemeinden unter die Kappungsgrenze.

Die Gemeinden sind: 

Birkenwerder, Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Falkensee, Glienicke/Nordbahn, Gosen-Neu Zittau (neu aufgenommen), Großbeeren, Hohen Neuendorf, Hoppegarten, Kleinmachnow, Mühlenbecker Land, Neuenhagen bei Berlin, Panketal, Potsdam, Schöneiche bei Berlin, Schulzendorf, Stahnsdorf (neu aufgenommen), Teltow, Woltersdorf /LOS (neu aufgenommen)

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 Silke Schendel
Silke
Schendel
Referentin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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