Brandenburg gibt Jahresbilanz zur Städtebauförderung / 97 Millionen Euro bewilligt

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Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) hat 2021 Bundes- und Landesmittel in Höhe von rund 97 Millionen Euro an 80 Kommunen ausgereicht, dies gab das MIL am 8. April 2022 bekannt. Diese Mittel stehen bis 2025 in den drei Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ zur Verfügung. Außerdem wurden Fördermittel aus dem Investitionspakt „Sportstätten“ und „Stadt- und Ortsentwicklung im ländlichen Raum“ bewilligt.

Bauminister Guido Beermann: „Die Städtebauförderung ist in Brandenburg seit gut 30 Jahren die zentrale Säule der nachhaltigen Stadterneuerung und -entwicklung. Seit 1991 wurden rund 3,7 Milliarden Euro von Bund und Land zur Verfügung gestellt. Die Kommunen erhöhen diesen Betrag durch ihre Eigenmittel. Jeder eingesetzte Euro ist gut angelegtes Geld. Damit konnte das bauliche Erbe bewahrt, weiterentwickelt und in benachteiligten Stadtquartieren der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden. Unsere Städte gewinnen an Attraktivität. Dies zeigt sich auch an den zahlreichen Touristinnen und Touristen, die jedes Jahr diese sehenswerten Orte besuchen. Die seit 2020 zur Verfügung stehenden Programme der Städtebauförderung sind an die aktuellen Herausforderungen angepasst. Damit wird dem Umgang mit dem Klimawandel ein höherer Stellenwert eingeräumt. Darüber hinaus unterstützen die Programme die eine interkommunale Zusammenarbeit. Im Jahr 2022 wollen wir die Programme fortsetzen.“

Anne Fellner, Vorsitzende des Städteforums sowie zweite Bürgermeisterin der Stadt Eberswalde: „Die Städtebauförderung ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige Stadtentwicklung in Brandenburg. Unsere Städte sollen klimaneutral und digital werden, den Strukturwandel gestalten und die Daseinsvorsorge sichern. Hierfür sind umfangreiche städtebauliche Anpassungen notwendig, insbesondere in den Innenstädten und Wohnquartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf. Das kann nur durch eine tatkräftige Unterstützung des Landes gelingen. Umso erfreulicher ist es, dass sich die Landesregierung für eine angemessene Ausstattung der Städtebauförderprogramme einsetzt.“

Für folgende Programme wurden Fördermittel bewilligt:

Lebendige Zentren (LZ)

Bund und Land haben 34,2 Millionen Euro bewilligt.

Ziel ist die Entwicklung der Zentren zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur. Einrichtungen der Daseinsvorsorge, Einzelhandel, Dienstleistungen sowie Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten sollen in einen den heutigen Anforderungen gerecht werdenden öffentlichen Raum eingebettet werden und für alle gut erreichbar sein. Hierbei ist der Erhalt des baukulturellen Erbes, das bedeutet die Sicherung und Sanierung denkmalwerter sowie stadtbildprägender Gebäude und Ensembles, von besonderer Bedeutung.

Sozialer Zusammenhalt (SZH)

Bund und Land haben 18,2 Millionen Euro bewilligt.

Das Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ hat die Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile zum Ziel. Dabei werden die Städte nicht nur in ihrer baulichen Entwicklung unterstützt, sondern auch ein wichtiger Beitrag dazu geleistet, die Wohn- und Lebensqualität und Nutzungsvielfalt zu erhöhen, Teilhabe und Austausch am gesellschaftlichen Leben für alle zu ermöglichen und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Das Programm zeichnet sich vor allem durch seinen interdisziplinären und integrativen Ansatz aus.

Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE)

Bund und Land haben 37,1 Millionen Euro bewilligt.

Mit dem Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ wird das erfolgreiche Stadtumbauprogramm weiterentwickelt. Es soll die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung von demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Bereich der Stadterneuerung und Stadtentwicklung unterstützen. Mit dem Programm werden Projekte in Gebieten gefördert, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind. Ziel ist es, das Wachstum und die nachhaltige Erneuerung dieser Gebiete zu lebenswerten Quartieren zu fördern. Auch der Rückbau von Wohngebäuden mit strukturellem Leerstand ist weiterhin Gegenstand dieses Programms.

Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten (IPS)

Bund und Land haben rund 3,9 Millionen Euro bewilligt.

Im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungsprogramms wurde vom Bund 2020 der „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ als ergänzendes Programm zur Städtebauförderung aufgestellt. Hierfür stellt der Bund seit 2020 Bundesfinanzhilfen in Höhe von insgesamt 260 Millionen Euro zur Verfügung. Der Bund trägt in den ersten beiden Programmjahren 75 Prozent der förderfähigen Kosten, die Länder beteiligen sich mit 15 Prozent und die Kommunen beteiligen sich mit einem geringen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent. Der "Investitionspakt Sportstätten" hilft Städten und Gemeinden Orte zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration aller Bevölkerungsgruppen zu schaffen und die Gesundheit der Bevölkerung zu stärken. Städte und Gemeinden werden unterstützt, Sportstätten unter Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Klimaschutzes zukunftsfähig, nachhaltig und modern zu entwickeln.

Landesprogramm zur Förderung der Stadt- und Ortsentwicklung im ländlichen Raum (SLR)

Mit dem Landesprogramm „Landesprogramm zur Förderung der Stadt- und Ortsentwicklung im ländlichen Raum“ werden die kleinen Städte als „Anker im ländlichen Raum“ unterstützt und die Grundversorgung der ländlichen Gebiete gestärkt. Es werden Planungs- und Bauvorhaben besonders in den Stadt- und Ortskernen, kommunale und interkommunale Entwicklungskonzepte aber auch die Sanierung historischer Bausubstanz, die Gestaltung von Straßen und Plätzen und im besonderen Einzelfall auch der Abbruch leerstehender, nicht mehr marktfähiger Plattenbauten gefördert.

Für das Landesprogramm standen 2021 vier Millionen Euro zur Verfügung. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt 20 Prozent. Bei Gebäuden kommen Bauherrenanteile dazu, die je nach Eigentum und Nutzungsart unterschiedlich hoch sind.

Städtebauförderung in Brandenburg – wie geht es weiter?

Die Verhandlungen für die Verwaltungsvereinbarung der Länder mit dem Bund für das Jahr 2022 und folgende laufen bereits. Die Ausschreibung der Städtebaufördermittel für die kommenden Jahre wird nach Abschluss der Verwaltungsvereinbarung erfolgen.

Flankierend zur Städtebauförderung von Bund und Ländern wird in diesem Jahr auch die nachhaltige Stadtentwicklung gefördert durch den EFRE ausgeschrieben. Zurzeit laufen die Abstimmungen mit der EU-Kommission. Es sollen Projekte gefördert werden, durch die Funktion und Leistungsfähigkeit der zentralen Orte gestärkt und so auch ein wichtiger Beitrag dazu geleistet wird, in allen Landesteilen gleichwertige Lebensverhältnisse zu ermöglichen. Nach derzeitiger Einschätzung wird die Programmausschreibung durch das MIL im 4. Quartal 2022 erfolgen. Es stehen für die Förderperiode bis 2027 rund 80 Millionen Euro zur Verfügung.

Was bewirkt die Städtebauförderung? Beispiele aus Brandenburg
Eberswalde
Anne Fellner, stv. Bürgermeisterin der Stadt Eberswalde, präsentierte in der Pressekonferenz die Wirkung der Städtebauförderung am Beispiel der Stadt Eberswalde: „Durch die umfangreiche Unterstützung der Städtebauförderung befindet sich Eberswalde auf einem sehr erfolgreichen Weg und gestaltet aktiv seine Zukunft als lebenswerte Stadt, die als Stadt der 2. Reihe zudem vor besonderen Herausforderungen steht. Die Stärkung und Entwicklung unseres Brandenburgischen Viertels ist dafür ein gutes Beispiel. Wir haben für diesen Entwicklungsschwerpunkt 2020 mit dem MIL und der Wohnungsgenossenschaft 1893 eG eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Diese stellt sicher, dass ein breiter und ganzheitlicher Ansatz mit Hilfe der Städtebau-, und Wohnraumförderung umgesetzt werden kann.“

Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt (SZH)

Im Programmjahr 2021 wurden 2,5 Millionen Euro für das „Brandenburgisches Viertel“
bewilligt. Die Mittel sollen auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt und Land unter anderem für den Hortneubau der Grundschule zum Schwärzesee eingesetzt werden.

Bund-Länder-Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE)

1,7 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel sind – ebenfalls auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung – unter anderem für die Sanierung des denkmalgeschützten Rathauskomplexes (Rathaus, Barockhaus) sowie die Aufwertung der Frankfurter Allee vorgesehen.

Perleberg

Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren (LZ)

Die Stadt Perleberg erhielt 2021 4,442 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel unter anderem für die Sanierung des denkmalgeschützten und stadtbildprägenden Gebäudes „Am Hohen Ende 27“, es soll zukünftig als Archiv genutzt werden sowie für die Sanierung des denkmalgeschützten und stadtbildprägenden Gebäudes „Großer Markt 10“, das künftig als Bibliothek genutzt werden soll. Außerdem werden Fördermittel für die Fertigstellung des St.-Nicolai-Kirchplatzes bewilligt.

Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt (SZH)

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat für das Programmjahr 2021 250.000 Euro Bundes- und Landesmittel unter anderem für die Außenanlagen der Geschwister-Scholl-Grundschule und die Qualifizierung von Grünräumen bewilligt.

Kyritz

Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt (SZH)

Im Programmjahr 2021 wurden 500.000 Euro Bundes- und Landesmittel unter anderem für die Fortsetzung der Sanierung von Kita und Hort „Kunterbunt“ einschließlich Stadtteiltreff bewilligt. Bisher konnten unter anderem der Spielplatz in der Straße der Jugend, der Fuß- und Radweg einschließlich Freiflächengestaltung im Bahnhofsumfeld und die Gestaltung im Blockinnenbereich Werner-Straße 2 – Wohnhof 3 fertiggestellt werden.

Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren

Im Programmjahr 2021 wurden 1,78 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel für weitere Sanierungsarbeiten am Klosterensemble in der Johann-Sebastian-Bach-Straße 2 bewilligt. Hier wird zukünftig ein Kultur- und Bildungsort entstehen. Bisher konnten unter anderem der Marktplatz und stadtbildprägende Gebäude wie beispielsweise das Rathaus und die Johann-Sebastian-Bach-Straße 44 saniert werden.

Nauen

Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt (SZH)

Im Programmjahr 2021 wurden 550.000 Euro Bundes- und Landesmittel für das Programmgebiet „Innenstadt Ost“ bewilligt und werden überwiegend für die Fortsetzung des grundhaften Ausbaus der Kreuztaler Straße einschließlich der Neugestaltung des Schulvorfeldes eingesetzt.

Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten (IPS)

Es wurden 2.261.310 Euro für den Ersatzneubau des Sportplatzes auf dem Gelände des Bildungs- und Integrationszentrums Nauen (Dr. Georg Graf von Arco-Oberschule mit Grundschulanteil) als Wettkampfanlage und Sportanlage sowohl für den Schulbetrieb als auch für eine Vielzahl von Vereinen, sozialen Trägern, Bürgervereinen und Individualsporttreibenden bewilligt.

Beeskow

Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt (SZH)

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung bewilligte für den Bereich „Luchgraben“ für das Programmjahr 2021 2,1 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel. Die Mittel sollen unter anderem für den Neubau einer Inklusionskita mit angegliedertem Hort eingesetzt werden.

Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren (LZ)

Die Stadt Beeskow erhielt im Rahmen der Förderung seiner Altstadt weitere 750.000 Euro Bundes- und Landesmittel. Verwendet werden sie unter anderem für die Sanierung des Einzeldenkmals des Alten Speichers am Bollwerk in der Frankfurter Straße 21, das zukünftig als Schauwerkstatt des Musikinstrumentenmuseums der Burg genutzt werden soll. Außerdem sollen Fördermittel in die Neugestaltung der Außenanlagen der Burg Beeskow, die Sanierung des ehemaligen historischen Trafohauses an der Stadtmauer sowie das Gebäude Bodelschwinghstraße 42 fließen.

Frankfurt (Oder)

Bund-Länder-Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE)

Im Programmjahr 2021 wurden rund 2,35 Millionen Euro aus unterschiedlichen Teilprogrammen wie folgt eingesetzt:

Teilprogramm - Aufwertung - Am ehemaligen Botanischen Garten Viadrina:
350.000 Euro wurden für die Revitalisierung des innerstädtischen, stadtbildprägenden und historischen Areals eingesetzt. Es werden unter anderem die Sanierung des denkmalgeschützten Kießlinghauses, die weitere konzeptionelle Vertiefung durch städtebauliche Planung und Untersuchungen sowie Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung und Durchführungsaufgaben finanziert.

Teilprogramm - Aufwertung – Innenstadt Frankfurt:
1,75 Millionen Euro wurden unter anderem für die Neugestaltung der Magistrale Karl-Marx-Straße im 2.und 3. Bauabschnitt und die Weiterfinanzierung von abschließenden Arbeiten am „Brennerhaus“, dem Gebäude des Städtischen Gymnasiums I bewilligt.

Teilprogramm – Sanierung, Sicherung und Erwerb (SSE) – Frankfurt:
Es wurden 250.000 Euro unter anderem für die Finanzierung des Straßenbahndepots (Hallen 4 und 5) bewilligt.

Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt (SZH)

Im Programmjahr 2021 wurden 1,12 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel für den Erweiterungsbau der Oberschule Heinrich-von-Kleist (Erweiterungsbau und Außenanlagen) sowie einige nicht-investive Projekte, unter anderem für Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung und Durchführungsaufgaben eingesetzt.

Müllrose

Landesprogramm Stadt und Ortsentwicklung im ländlichen Raum (SLR)

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat für den Umbau des nicht mehr genutzten Forsthauses rund 2,22 Millionen Euro bewilligt. Beabsichtigt ist eine teilweise Sanierung des historischen Bestandsgebäudes, des Festsaals sowie der anliegenden Sozial- und Wirtschaftsgebäude sowie der Abbruch des vorderen Funktionsgebäudes und Neubau eines straßenseitigen 2- bis 3-geschossigen Mehrzweckgebäudes. In das geplante Gemeindehaus sollen ein Seniorentreff, der Jugendklub und Räumlichkeiten für Vereine einziehen. Der Festsaal soll für Veranstaltungen aller Art zur Verfügung stehen.

Rückersdorf

Landesprogramm Stadt und Ortsentwicklung im ländlichen Raum (SLR)

Die Gemeinde Rückersdorf gehört zum Amt Elsterland und profitiert auch von der Stadt-Umland-Strategie „Sängerstadt und Elbe-Elster-Land: Gemeinsam für die Zukunft!“. Im Rahmen dieser Strategie wurde die Schaffung der Barrierefreiheit der Grundschule mit 1,55 Millionen Euro der Europäischen Union gefördert.

Mit Hilfe des „Landesprogramms Stadt und Ortsentwicklung im ländlichen Raum“ beabsichtigt die Gemeinde Rückersdorf den Rückbau eines leerstehenden industriellen Plattenbaus in der Bahnhofstraße 44-47. Hierfür wurden 255.200 Euro bewilligt. Auf der Fläche soll eine „grüne Oase“ mit Bewegungsparcours für alle Altersgruppen, mit großen Bäumen und Parkbänken zum Verweilen entstehen. Ein Stromanschluss für künftige Ortsfeste wird ebenfalls vorgesehen.

 

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 Silke Schendel
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