BISLANG VERZÖGERTE LANDESBÜRGSCHAFTEN FÜR DIE ALTSCHULDENABSICHERUNG SOLLEN BIS ZUM JAHRESENDE ABGEGEBEN WERDEN

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Im Rahmen einer Kleinen Anfrage an das Abgeordnetenhaus fragte der Abgeordnete Mario Czaja (CDU) nach den Gründen dafür, dass die mit dem Nachtragshaushalt 2003 beschlossenen Landesbürgschaften zur Absicherung der Altschulden Ostberliner Wohnungsunternehmen bislang nicht ausgehändigt wurden. Die Senatsverwaltung für Finanzen erklärte, sie müsse zur Vermeidung von Risiken für den Landeshaushalt prüfen, inwieweit die von den Antragstellern geschlossenen bzw. zu schließenden Kreditverträge eine Darlehensrückführung in einem überschaubaren Zeitraum bei gleichmäßiger Belastung der Unternehmen sicherstellen. Sie habe den Antragstellern die an die Erteilung einer Bürgschaftserklärung gebundenen Voraussetzungen mitgeteilt. Sobald Kreditanträge vorliegen, die diesen Anforderungen entsprechen, können Bürgschaftserklärungen abgegeben werden. Der Senat geht davon aus, dass dies noch vor dem Auslaufen der bestehenden Globalbürgschaft am 31.12.2003 der Fall sein wird, so dass den betroffenen Unternehmen keine Nachteile aus der Verzögerung entstehen dürften.