BGH LÄSST ABRISSKÜNDIGUNG ZU

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Der BGH bestätigt die Zulässigkeit der Abrisskündigung, wie zuletzt das LG Gera im Jahr 2003. Der BGH hat am 24. März 2004 die Revision der Mieter gegen das Urteil des LG Gera vom 25. Juni 2003 zurückgewiesen. In den BBU-Medien war über dieses Urteil bereits berichtet worden. Damit war die Kündigung eines DDR-Altmietvertrages aus berechtigtem Interesse für zulässig erachtet worden. Die Kündigung richtete sich gegen eine der letzten Mietparteien eines elfgeschossigen Wohnblocks. Dieser soll im Rahmen des Stadtumbau (Ost) abgerissen werden. Die Mieter hatten trotz des Angebots von Ersatzwohnungen und der Übernahme von Umzugskosten den freiwilligen Auszug abgelehnt. Bisher liegt das Urteil des BGH noch nicht schriftlich vor. Die Urteilsbegründung bleibt abzuwarten.