Wie der Berliner Senat am 7. Februar 2024 mitteilte, ist auf dem Gelände des aktuell leerstehenden SEZ an der Landsberger Straße in Friedrichshain der Bau von Wohnungen und einer Schule geplant. Der Wohnungsbau soll in Kooperation mit der landeseigenen WBM erfolgen. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hatte im Jahr 2018 den Bebauungsplan für das Grundstück beschlossen, mit dem insgesamt 500 Wohnungen geschaffen werden können. Die Realisierung durch ein landeseigenes Wohnungsbauunternehmen – vorgesehen ist eine Umsetzung durch die Wohnungsbaugesellschaft Mitte mbH – gewährleistet einen Anteil von 50% öffentlich geförderter Wohnungen.
Senator Christian Gaebler: „Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in zentraler Lage ist mir ein wichtiges Anliegen. Neue Wohnungen in der Nähe zu vorhandener Infrastruktur wie ÖPNV, Einkaufsmöglichkeiten und Grünflächen schaffen nachhaltig und klimaschonend neues Zuhause für viele Menschen. Hier an der Landsberger Allee / Danziger Straße ist das alles vorhanden und mit dem Bau einer neuen Schule werden wir das neue Wohngebiet und das umliegende Quartier auch mit den dringend benötigten Schulplätzen versorgen.“
An der Langenbeckstraße setzt der Bebauungsplan eine Fläche für Gemeinbedarf fest. Hier soll eine Schule mit Sportanlagen errichtet werden, mit der auf das im Ortsteil Friedrichshain bestehende Defizit an Schulplätzen reagiert wird. Ein erster Mittelansatz ist in der aktuellen Investitionsplanung des Landes Berlin enthalten. Die entstehenden Sportflächen können außerhalb der Schulzeiten für außerschulische Sport- und Spielzwecke von Vereinen genutzt werden.
Der Bebauungsplan sieht viele Begrünungsmaßnahmen und Baumpflanzungen vor. Es wird zudem geprüft, wie bestehende Baustoffe aus dem Gebäude des ehemaligen SEZ wiederverwendet werden können.
Eine Umsetzung des Bebauungsplans, für den der Abriss des SEZ notwendig ist, bedeutet nicht, dass die Geschichte des Ortes negiert wird. Bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Studie zur historischen Entwicklung des Standorts erarbeitet, die für die Dokumentation der Entwicklung des Bereiches eine Grundlage darstellen kann.
Vor dem Abriss des Gebäudes wird deshalb geprüft, ob wesentliche identitätsstiftenden Merkmale erhalten werden können.
Quelle: Berliner Senat