„Konsolidieren – Investieren – Reformieren“ heißt der Dreiklang, unter dem die Finanzpolitik der kommenden Jahre auf allen staatlichen Ebenen stehen wird. Dabei werden die Investitionen auf einem historisch hohen Niveau zwischen rund 5,6 und knapp sechs Milliarden Euro verstetigt. Ein Schwerpunkt der Investitionstätigkeit ist die Wohnungsbauförderung. Das geht aus der Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2029 hervor, die der Senat am 2. September 2025 auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers beschlossen hat. "Das ist ein ganz starkes Zeichen für Wohnen in Berlin", so BBU-Vorständin Maren Kern.
Stefan Evers, Senator für Finanzen: „Die Finanzplanung ist ein strategischer Kompass, nach dem wir unser finanzpolitisches Handeln ausrichten. In der aktuellen Situation heißt das, dem enormen Investitionsbedarf Rechnung zu tragen, aber auch die notwendigen Konsolidierungs- und Reformmaßnahmen konsequent weiter zu verfolgen. Oberste Prämisse ist dabei, finanzielle Gestaltungsspielräume für die Zukunft zu sichern – ohne die soziale Balance der Stadt zu gefährden. Dafür braucht es Mut und politischen Willen, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene.“
Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Gesamtsituation in Deutschland steht die Finanzplanung im Zeichen schwieriger Rahmenbedingungen. Die strukturelle Wachstumsschwäche wirkt sich negativ auf den Landeshaushalt aus. Diese prägt die Entwicklung der sogenannten finanzkraftabhängigen Einnahmen, die wegen des engen steuerlichen Verbunds maßgeblich vom gesamtstaatlichen Steueraufkommen bestimmt werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass die finanziellen Reserven des Landes Berlin aufgezehrt sind, der Haushalt durch Entscheidungen der Vergangenheit weitgehend festgelegt ist, die Zinsausgaben rasch steigen und auch die Entwicklung der Versorgungsausgaben des Landes den Haushalt zunehmend belastet.
Vor diesem Hintergrund ist die Konsolidierung des Landeshaushaltes weiterhin dringend erforderlich. Entsprechend nimmt die aktuelle Finanzplanung den mit der Haushaltsaufstellung zum 3. Nachtragshaushalt für 2024 und 2025 bereits aufgesetzten und mit dem Entwurf für den Doppelhaushalt für 2026 und 2027 fortgeschriebenen Konsolidierungskurs auf.
Die Konsolidierungspolitik kann aber nur dann erfolgreich sein, wenn sie in einen umfassenden Reformprozess eingebettet ist. Mit der Berliner Verwaltungsreform ist bereits ein zentraler Baustein konzipiert worden. Diesem werden im Sinne einer erfolgreichen Modernisierung weitere Schritte zur Modernisierung und Digitalisierung der Berliner Verwaltung folgen müssen, allein schon wegen des demografischen Effekts auf den Personalbestand. Daneben bleibt aber auch eine Reform des Sozialstaats notwendig, mit dem Ziel, die Ausgaben nachhaltig zu stabilisieren.
Senator Evers: „Die Haushaltskonsolidierung bleibt eine langfristige Aufgabe. Es geht um effizientere Prozesse, eine ehrliche Aufgabenkritik und mutige, konsequente Prioritätensetzung. Noch ist das Land Berlin trotz schwieriger wirtschaftlicher und finanzieller Rahmenbedingungen in der Lage, die unausweichlichen haushaltspolitischen Maßnahmen und organisatorischen Veränderungen selbst zu gestalten. Diese Chance müssen wir nutzen.“
Gleichzeitig bleibt es wichtig, dass das Land Berlin seinen derzeitigen Investitionskurs fortsetzt, schon aufgrund des Investitionsrückstands aus früheren Jahren. Bereits 2026 kommt es im Vergleich zu 2025 bei den geplanten Investitionsausgaben zu einem signifikanten Anstieg um rund 24 Prozent: von rund 4,7 Milliarden Euro auf über 5,8 Milliarden Euro.
Zum Einsatz kommen ab 2026 bei den Projektfinanzierungen erstmalig auch die Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität – in den kommenden zwölf Jahren durchschnittlich rund 435 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr. Aus diesem Sondervermögen stehen dem Land Berlin insgesamt rund 5,25 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Senat beabsichtigt, diese zusätzlichen Investitionsmittel möglichst rasch abzurufen und umzusetzen.
Ein Schwerpunkt der Investitionstätigkeit ist neben der Wohnungsbauförderung auch die schulische Infrastruktur. Darüber hinaus werden zur Sicherung und für einen zukunftsfesten Ausbau der städtischen Infrastruktur die landeseigenen Unternehmen durch hohe Investitionen gestärkt, beispielsweise in Form kreditfinanzierter Kapitalzuführungen. Dies gilt mit Blick auf die ambitionierten klimapolitischen Ziele des Senats, insbesondere im Energiesektor beim Fernwärme- und Stromnetz.
Quelle: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin