Der Berliner Senat hat in Folge der Anpassungen des Kooperationsvertrages „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und Soziale Wohnraumversorgung“ im September 2023 auch die gesetzlichen Grundlagen für die landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins aktualisiert und am 23. Dezember 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht.
Dabei geht es insbesondere um die Versorgung von WBS-berechtigten Haushalten, die Definition der besonderen Bedarfsgruppen sowie die Bestimmung von Härtefällen nach den fortgeschriebenen Einkommensgrenzen.
Im Downloadbereich (unten):
- Gesetz- und Verordnungsblatt
- Text Kooperationsvereinbarung
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gvbl_2023-12-23_zweite_aenderung_gesetz_lwu
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sensbw_2023-09-25_kooperationsvereinbarung
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