Berlin und Brandenburg: Änderung des Landesplanungsvertrags tritt in Kraft

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Die Länder Berlin und Brandenburg haben im Januar 2024 die Änderung des gemeinsamen Landesplanungsvertrags beschlossen. Am 1. August 2024 ist die Änderung in Kraft getreten. Die Neuregelung der darin festgelegten Verfahren zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Gesamtgebiets beider Länder soll zu schnelleren Ergebnissen bei der gemeinsamen Landesplanung führen.

Aufgrund der immer enger werdenden Verflechtungen der Länder Berlin und Brandenburg ist es Aufgabe der Gemeinsamen Landesplanung eine abgestimmte Entwicklung und gemeinsame Konzepte für die Entwicklung voranzubringen. Mit der jetzigen Änderung werden Verfahren der Raumordnung vereinfacht und stärker digitalisiert.

Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen des Landes Berlin: „Die Novellierung des Planungsrechts ist dringend erforderlich. Der ständig wachsende internationale Wettbewerb, die steigenden Anforderungen durch die Digitalisierung und Globalisierung, die Energiewende sowie der demografische Wandel stellen auch unsere gemeinsame Landesplanung mit dem Land Brandenburg vor neue Herausforderungen. Es wird zunehmend darauf ankommen, dass sich staatliche wie private Investitionen schneller umsetzen lassen. Deshalb haben wir die dafür notwendigen Planungs- und Verwaltungsverfahren spürbar effizienter und moderner gestaltet.“

Rainer Genilke, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: „Mit den heute in Kraft getretenen Änderungen entschlacken wir unseren bisherigen Landesplanungsvertrag und machen die gemeinsame Landesplanung fit für die Herausforderungen der Zukunft. Wir reduzieren den bürokratischen Aufwand für Planungen. Zudem setzen wir auf die Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen. Unser Ziel ist es, wichtige Vorhaben der Raumordnung deutlich zu beschleunigen und so die Entwicklung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als attraktiven Wirtschaftsstandort weiter voranzubringen.“

Der Bund hatte bereits mit der am 28. September 2023 in Kraft getretenen Novelle des Bundesraumordnungsgesetzes umfassende Änderungen zur Modernisierung des Raumordnungsrechts vorgelegt.

Mit der Änderung des Landesplanungsvertrags entfallen überholte, nicht mehr notwendige Verfahren und Anforderungen, zum Beispiel aufwendige Berichts- und Informationspflichten öffentlicher Planungsträger an die Gemeinsame Landesplanungsabteilung. Zudem werden Beteiligungsverfahren vorrangig elektronisch durchgeführt. Herkömmliche papierhafte Auslegungen erfolgen nach dem neuen Bundesrecht nur noch ausnahmsweise.

Der Brandenburger Landtag und das Berliner Abgeordnetenhaus haben den Änderungen des Landesplanungsvertrages zugestimmt. Nach Inkrafttreten der Zustimmungsgesetze in beiden Ländern wird nun auch das Inkrafttreten des Staatsvertrags im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht. 

Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg