Berlin: Senat legt Eckpunkte zum Förderprogramms „Effiziente GebäudePLUS“ vor

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Der Berliner Senat hat Anfang Juli 2021 dem Abgeordnetenhaus von Berlin die Eckpunkte eines neuen Förderprogramms zur Besprechung vorgelegt. Das Förderprogramm „Effiziente GebäudePLUS“ hat einen breiten Fokus sowohl im Hinblick auf den Adressatenkreis, als auch im Hinblick auf die geförderten Maßnahmen. Ziel ist es, mit den vorhandenen Mitteln eine möglichst große Reduzierung von CO2-Emissionen im Berliner Gebäudesektor zu erreichen. Dafür stehen Mittel in Höhe von 48,2 Millionen Euro zur Verfügung. Der BBU hat die Erarbeitung dieses Förderprogrammes aktiv begleitet und die Erfahrungen und Wünsche der BBU-Mitgliedsunternehmen bei der energetischen Modernisierung der Bestände in den Fachdialogen mit eingebracht.

Nach dem Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) sollen die CO2-Emissionen im Land Berlin bis 2050 im Vergleich zu denen in 1990 um mindestens 85 Prozent verringert werden. Bis 2030 soll eine Reduzierung um mindestens 60 Prozent erzielt werden. Um diese Ziele zu erreichen, muss die Sanierungsrate von derzeit unter einem Prozent deutlich gesteigert werden. Vor allem diejenigen Akteure auf dem Wohnungsmarkt müssen erreicht werden, die bis jetzt nur geringe energetische Maßnahmen in ihren Beständen umgesetzt haben. Dazu soll das neue Förderprogramm „Effiziente GebäudePLUS“ einen Anreiz geben. Insgesamt stehen dafür 48,2 Mio. Euro als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilfinanzierung zur Verfügung. Die maximale Fördersumme für je Vorhaben und Kalenderjahr beträgt für Wohngebäude in der Regel 500.000 Euro. Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderungen ist möglich, soweit dies nach deren Bestimmungen zulässig ist. Etwaige Höchstgrenzen nach anderen öffentlichen Förderprogrammen sind zu beachten. Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen als sogenannte Fördermodule gefördert: 

  • Wärmeschutz der Gebäudehülle (1. Modul): Dieses umfasst vor allem Maßnahmen wie Dämmung der Außenwände, der Kellerdecke bzw. -sohle, Dämmung von Dachflächen, Ertüchtigung/Austausch von Fenstern und Außentüren und -toren sowie sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen bei bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden (Bauantrag/ Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002).
  • Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan (2. Modul): Für bestehende Wohngebäude (Bauantrag/Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002) bis max. 20 Wohneinheiten. Erhöhter Fördersatz für Eigentümerinnen und Eigentümer von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden oder besonders erhaltenswerter Bausubstanz.
  • Austausch und Optimierung der Anlagentechnik (3. Modul): Dieses umfasst im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude:
  • Austausch der Heizungsanlage, sofern älter als 10 Jahre (bis 31.12.2021 für Wohngebäude erst ab 21 WE, da bis dahin das HeiztauschPLUS Programm läuft)
    • Gas-Brennwertheizungen (Renewable Ready), Gas-Hybridheizungen, Solarkollektoranlagen,  Biomasseheizung (außerhalb des Berliner S-Bahnrings); Wärmepumpen, innovative  Heizungstechnik, erneuerbare Energien-Hybridheizungen
    • Optimierung von Heizungsanlagen, sofern älter als 10 Jahre
    • Durchführung des hydraulischen Abgleichs, Austausch von Heizkörpern durch  Niedertemperaturheizkörper, Einbau sowie Ersatz von zur Heizungsanlage zugehöriger Mess-,  Steuer- und Regelungstechnik etc.
    • Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäude oder Wärmenetz
    • Errichtung/Erweiterung eines nichtöffentlichen Wärmenetzes (Gebäudenetz) sowie  Anschluss/Erneuerung eines Anschlusses an ein Gebäudenetz oder ein öffentliches Wärmenetz
  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, sofern älter als 10 Jahre (nur bei Austausch und Optimierung)
  • Digitale Systeme (4. Modul): Für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung wie:
    • Smart-Meter-, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik für Heizungs-, Beleuchtungs-, Lüftungs-  bzw. Klimatechnik sowie Einbindung von Wetterdaten, Systeme zur Erfassung und Auswertung  von Energieflüssen, Elektronische Systeme zur Betriebsoptimierung etc. für Wohngebäude  sowie
    • Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Kältetechnik und Beleuchtungssysteme für Nichtwohngebäude.
  • Effizienzhaus (5. Modul): Gefördert wird die umfängliche Sanierung von bestehenden Wohngebäuden (Bauantrag/Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002) durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zum Effizienzhaus.
  • Fachplanung und Baubegleitung: Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen, wenn sie durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten oder eine zusätzlich beauftragte dritte Person erbracht werden. Leistungen einer dritten Person müssen durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten auf Plausibilität hinsichtlich der sachlichen Richtigkeit geprüft und das Ergebnis dokumentiert werden.

Das neue Förderprogramm ist ein richtiger Schritt in Richtung „klimaneutraler Gebäudebestand“. Durch die Förderung über Zuschüsse anstatt Krediten wird ein Anreiz gegeben, auch für kleine Vermieter eine energetische Ertüchtigung ihrer Bestände in Angriff zu nehmen. Jedoch müssen diesem Schritt noch weitere folgen, damit die Kosten für die Erreichung der Klimaschutzziele auf viele Schultern verteilt werden können. Eine Studie im Auftrag der „Initiative für die Wärmewende“, in der auch der BBU Mitglied ist, zeigt, dass allein für die bundesdeutsche Hauptstadt 91 Milliarden Euro in den nächsten Jahrzehnten investiert werden müssten, um den Berliner Gebäudebestand nahezu klimaneutral zu modernisieren. Im Sinne eines sozialverträglichen Klimaschutzes ist es notwendig, neue umfangreiche Förderprogramme aufzulegen und bestehende Förderprogramme auf ihren Nutzen zur Senkung von CO2-Emissionen hin zu evaluieren, damit eine Förderung zielgerichtet erfolgen kann. Der BBU hat mit seinem BBU-CO2-Monitoring für seine Mitgliedsunternehmen im Land Berlin und Brandenburg bereits langjährige Erfahrungen und steht gerne als Ansprechpartner für ein landesweites CO2-Monitoring zur Verfügung. 

Anträge zum neuen Förderprogramm „Effiziente GebäudePLUS“ können bei der Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt werden. Detailinformationen zum Förderprogramm sind auf der Webseite der IBB veröffentlicht (www.ibb.de/de/foerderprogramme/effiziente-gebaeudeplus.html).

Um seinen Mitgliedsunternehmen einen besseren Überblick über wohnungswirtschaftlich relevante Förderprogramme im Bereich Energie und Klimaschutz zu geben, hat der BBU im Frühjahr 2021 die „Ergänzungsmatrix – Förderprogramme Energie und Klimaschutz“ veröffentlicht. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert - auch hier finden Sie Informationen und den IBB-Link zum neuen Förderprogramm "Effiziente GebäudePLUS".